Strategische Planung gegen Unfälle

Strategische Planung gegen Unfälle
(Tageblatt/Alain Rischard)

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Neue Prozeduren sollen den Verkehr im Land sicherer gestalten; ein entsprechender Gesetzentwurf (Nr. 6295) wurde kürzlich von Infrastrukturminister Claude Wiseler deponiert.

Der Text entspricht einer Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/96/CE, die ihren Ursprung im Weißbuch der Kommission zur Verkehrssicherheit aus dem Jahre 2001 hat.

Hierin wird die Notwendigkeit unterstrichen, Impaktstudien und Untersuchungen zur Verkehrssicherheit durchzuführen, die feststellen sollen, auf welchen Straßenabschnitten überdurchschnittlich viele Unfälle passieren. In einer zweiten Etappe sollen dann entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Auswirkungen der Verkehrsführung

Eine der Hauptursachen schwerer Unfälle ist der Kommission zufolge der Zustand der Fahrbahn beziehungsweise die Straßenführung. Den Mitgliedstaaten soll deshalb über die Direktive ein Instrument gegeben werden, das diese Tatsache berücksichtigt und gegensteuern kann.
Die Auswertung der infrastrukturellen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit soll zu einer besseren strategischen Planung der Verkehrswege führen. So sollen im Vorfeld neuer Projekte die verschiedenen Alternativen auf ihren möglichen Impakt untersucht werden.

Luxemburg verfügte bislang noch nicht über einen Gesetzestext, der diese Prozeduren definiert oder vorschreibt.
Dennoch hat die Straßenbauverwaltung bereits entsprechende Studien und Audits über besonders gefährliche Abschnitte durchgeführt und präsidiert seit 2009 eine entsprechende interministerielle Arbeitsgruppe.

Autobahnen im Visier

Der Gesetzestext visiert insbesondere die Investitionen auf jenen Autobahnabschnitten, auf denen besonders viele Unfälle geschehen. Entsprechende Maßnahmen, wie etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen, können dieses Risiko laut Projekt mindern.
Zu dem Projekt gehören weiter eine regelmäßige Sicherheitsinspektion und ein neues Formular, das von der Polizei nach schweren und tödlichen Verkehrsunfällen zwecks Auswertung ausgefüllt werden muss.