Steuerverwaltung: „Nie Auslagerung an Dritte“

Steuerverwaltung: „Nie Auslagerung an Dritte“
(Tageblatt-Archiv)

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Aus der Antwort auf eine parlamentarische Frage im Rahmen des sog. LuxLeaks-Prozess geht hervor, dass die Luxemburger Steuerverwaltung nie Aufgaben an Dritte ausgelagert habe.

Kurz vor der Urteilsverkündung Prozess hatte Le Quotidien noch einmal die Aussagen des Beschuldigten Raphaël Halet über Arbeitsweise von Steuerverwaltung und PwC thematisiert (Link).

Im Zuge dieser Reportage hatten die beiden Abgeordneten von „déi Lénk“, David Wagner und Marc Baum, eine ganze Reihe von Fragen an Finanzminister Pierre Gramegna und Justizminister Felix Braz gestellt. Die gemeinsame Antwort der beiden Minister ging nun im Parlament ein.

Die Abgeordneten zitierten ausgiebig aus dem Artikel, resp. aus den Aussagen unter Eid von Halet oder auch noch aus einem Interview, das Halet am 16. Mai ebenfalls bei Le Quotidien gegeben hatte. U.a. wird in diesen Passagen darauf hingewiesen, dass ein leitender Angestellter von PwC bestätigte, dass man den Briefkopf der Steuerverwaltung benutzt habe (die Quotidien-Anfragen bei Finanzministerium und Steuerverwaltung blieben derweil unbeantwortet), sowie dass ein Spezialist des Strafrechts dem Quotidien sagte, dass man je nach genauer Sachlage bezüglich der von PwC für die Steuerverwaltung getätigten Arbeiten möglicherweise von „aktiver Korruption“ sprechen könne.

Keine Verfehlung der Verwaltung

Nach dieser ausführlichen Einleitung stellen die Abgeordneten dann sechs sehr präzise Fragen an den Finanz- und deren drei an den Justizminister.

Zusammengefasst antworten die Minister, dass die Steuerverwaltung nichts falsch gemacht habe („… ne dispose d’aucun élément permettant de corrober l’hypothèse d’un quelconque manquement dans le chef de l’administration“); dass eine strafrechtliche Relevanz nur von der Staatsanwaltschaft festgestellt werden könne (auf Nachfrage wurde uns hier mitgeteilt, dass keine Ermittlungen nach den Halet-Aussagen aufgenommen wurden); dass die Regierung keine bei einem Prozess getätigten Aussagen kommentieren könne, wo sie keine der Parteien ist.

Die konkreteste Aussage der Ministerantwort ist folgende: „L’archivage des dossiers en question se fait par et à l’administration. Il n’y a eu à aucun moment une quelconque sous-traitance de ces tâches à un tiers.“

„Certains conseillers“

Auf die präzise Frage, ob zwischen 2010 und 2014 oder während anderen Zeiträumen von PwC der Briefkopf der Verwaltung benutzt wurde, lautet die Antwort: „pendant un laps de temps limité“ wäre dies der Fall gewesen. Allerdings spricht die Antwort nicht von Briefpapier oder dem Briefkopf (und auch nicht von PwC), sondern von einem „document reprenant le modèle de l’administration“. Außerdem hätte die Verwaltung schnell („rapidement“) diesem Verfahren ein Ende gesetzt („exigé l’abandon de cette pratique“). Wie lange dies der Fall war und ab wann nicht mehr, erfährt man also nicht. Dagegen wird hervorgehoben, dass so eine „lettre type“ ohne Stempel und Unterschrift gänzlich ohne Wert sei.

Auch die Frage, ob andere Dienstleister („soit des autres ‚Big4‘, KPMG, EY ou Deloitte, soit d’autres consultants“) ähnliches praktizierten, wird nicht explizit beantwortet; im Zusammenhang mit der „lettre type“ wird von „certains conseillers“, in der Mehrzahl, gesprochen.

Abschließend wird festgehalten, dass sich die Regierung „dès son entrée en fonction“ (also Ende 2013) sich des Themas der Vorabbescheide („décisions anticipées“) angenommen und den „legalen und reglementarischen Rahmen“ verstärkt habe.