Das Trierer Amtsgericht hat vor kurzem einen Geschäftsführer und Firmeninhaber wegen hinterzogener Steuern von mehr als 250.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt, meldete der „Trierische Volksfreund“ am Mittwoch. Dieser Betrug sei weniger wegen der Höhe der hinterzogenen Steuern auffällig als vielmehr durch das raffinierte Firmenkonstrukt, das der Ex-Unternehmer aufgebaut hatte, so die Zeitung. Mit im Spiel waren Bankkonten in Luxemburg, über die das Geld transitierte.
Der Mann verdiente sein Geld mit Glücksspielen auf dem deutschen Markt. Der Firmensitz befand sich in Luxemburg, wo der Steuerbetrüger eine Aktiengesellschaft gegründet hatte. Die Anteile dieser Firma gehörten wiederum zwei maltesischen Gesellschaften. Die Gewinne flossen laut Recherche der Zeitung von Luxemburg nach Malta, wo sie geringer besteuert werden. Bei Firmen, die nicht direkt auf Malta tätig sind und keinen maltesischen Eigentümer haben, sind die Inselbehörden großzügig. Die Steuern auf Gewinne werden zu sechs Siebteln zurückerstattet. Die Gewinne und Steuererstattungen flossen auf ein Luxemburger Konto.
Mit einem zweiten Konstrukt hatte der Mann zudem seine Gewinne geschmälert, so die Zeitung weiter. „Eine britische Briefkastenfirma stellte dem Deutschen 300.000 Euro in Rechnung, ohne dass Leistungen dafür erbracht wurden. Die britische Firma gehörte wiederum einer panamaischen Firma. Und die unterhielt ein Bankkonto in Luxemburg, über das der Steuerbetrüger verfügen konnte.“
De Maart

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