/ Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafe
Angeblich sollen Claire W., Aline L. und Michèle P. die Kinder mit dickem Klebeband an die Stühle gefesselt haben, um sie ruhigzustellen. Teilweise wurden den Kindern die Hände und Füße gefesselt.
Die Angeklagten erklärten es wäre nur einmal zum Festkleben der Kinder gekommen. Ihre Verteidiger forderten die „suspension du prononcé“, dies bedeutet, dass sie zwar verurteilt aber nicht bestraft werden sollen.
Urteil am 2. März
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah dies anders und betonte, dass bei den drei Angeklagten eindeutig eine Straftat vorliegen würde. Gefordert wurde eine Geldstrafe.Das Urteil wird am 2. März gesprochen.
- Blau durch den Sonntag - 18. September 2017.
- 38-jähriger Vermisster aus Schieren ist tot - 4. August 2017.
- Polizei fasst Einbrecher und Komplizin - 3. August 2017.