Eine unterirdische Hochspannungslinie soll das Luxemburger Stromnetz an das französische anschließen. Arcelor/Mittal kann dann mit Atomstrom aus Cattenom gespeist werden. Doch das Vorhaben des Stromkonzerns Sotel ist seit sechs Jahren heftig umstritten. Vor allem die Umweltschutzorganisation Greenpeace wehrte sich gegen das Projekt. Der Grund: Die unterirdische Stromleitung führt durch das Naturschutzgebiet „Natura 2000“, das sich zwischen Differdingen und der französischen Grenze befindet. Des Weiteren ärgert sich Greenpeace, dass die Schneise die im Wald gehauen wurde, breiter als 11 Meter ist. Laut Auflagen der Umweltverwaltung darf die Schneise nicht über die sechs Meter Breite ragen.
Auch wird eine Schutzzone in Sanem durch die Arbeiten in Mitleidenschaft gezogen. Hierfür hatte Sotel jedoch nie eine Baugenehmigung der Gemeinde Sanem erhalten. Das Vorhaben des Stromkonzerns sei nicht konform zum Bebauungsplan der Gemeinde, so die Behörden aus Sanem am 8. Oktober vergangenen Jahres. Sotel hatte allerdings darauf beharrt, die Bauarbeiten durchzuführen mit der Begründung, dass die Arbeiten nicht von großer Bedeutung seien und deswegen auch keine Erlaubnis seitens den Gemeindebehörden benötigen würden. Da sich die Gemeinde weiterhin weigerte, eine Genehmigung zu erteilen, legte Sotel gegen diese Entscheidung Einspruch ein. Letzterer wurde jetzt vom Verwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen.
Zu dicht an Wohnsiedlungen
Des Weiteren hatten auch Einwohner aus Beles und Rédange (F) gegen das Vorhaben des Stromkonzerns eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht und sich so sich dem Prozess angeschlossen. Die Stromleitung würde zu nah an ihren Wohnungen führen, so die Begründung der Einwohner. Die Leitung liegt nur zwischen 5 und 20 Metern von den Häusern entfernt. Der Bebauungsplan sieht jedoch eine Entfernung von mindestens 50 Metern vor. Diesbezüglich schlussfolgerte das Verwaltungsgericht mit den Sätzen:“Die Gemeinde hat das Recht, das Vorbeugungsprinzip hinsichtlich der Sicherheit sowie der gesundheitlichen Zuträglichkeit der Bürger, anzuwenden.“ Das Stromunternehmen Sotel hat nun 40 Tage Zeit, um in Berufung zu gehen.
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