So schnell wird man in den USA Terrorist

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Die USA verfügen über verschiedene Listen von Personen, die sie überwachen. Nun ist das Handbuch an die Öffentlichkeit gelangt, anhand dessen entschieden wird, wer wie auf eine Liste gerät.

Mögliche „terroristische Aktivitäten“, mit denen man auf eine US-Überwachungsliste geraten kann sind neben Flugzeugentführungen und Bombenanschlägen auch das Beschädigen eines Computers, der „von einer Finanzinstitution benutzt wird“. Wer Regierungseigentum beschädigt, kann sich auch als mutmasslicher Terrorist gebrandmarkt wiederfinden. Das Regelwerk, in dem dieses geschrieben steht, ist 166 Seiten stark und wurde von der Enthüllungsplattform „The Intercept“ veröffentlicht.

Die betroffenen Listen heissen „Terrorist Screening Database“ (Terroristen-Datenbank), „No-Fly-List“ (Betroffenen dürfen nicht auf Flugzeuge) und „Selectee-List“ (verschärfte Kontrollen beim Grenzübergang). Es bedürfe keiner konkreter Fakten oder klarer Beweise, um auf eine solche Liste zu geraten, wie „The Intercept“ schreibt. Ausserdem könnten einzelne Regierungsmitarbeiter ganze Gruppen von Menschen unter den Listen verschieben, wie zum Beispiel „alle jemenitischen Männer im wehrfähigen Alter“.

Gesundheitsdaten und Ferngläser sichern

Das Regelwerk beschreibt ausserdem, nach welchen Informationen und Dingen Beamte suchen sollen, wenn sie mit einer gelisteten Person zu tun haben. Bei einer Grenzkontrolle sollen die Beamten neben den Fingerabdrücken, Waffenlizenzen und Reisedaten und -papieren Folgendes herausfinden oder gar konfiszieren: Informationen über die Gesundheitsversicherung, Medikamentenrezepte, jede Karte mit Magnetstreifen (Hotelkarten, Geschenkkarten, Flugmeilenkarten, etc.), Handys, E-Mail-Adressen, Ferngläser, Peroxide, Bankkontonummern, Lohnabrechnung, akademische Transkripte und Verkehrsbussen. Auch der Abfall in den Hosentaschen interessiert, die mitgeführte Taucherausrüstung oder was man für Bücher mit sich führt und in welchem Zustand diese sind.

Bei einer digitalen Abklärung (zum Beispiel bei einem Online-Visa-Antrag) sollen die Beamten nach Social-Media-Informationen, Handykontakten (und Kurzwahlkontakten) sowie Bildern auf dem Laptop, dem USB-Stick, iPod, dem Kindle und der Kamera suchen und auf eine Datenbank hochladen.

Menschen, die auf einer Liste gelandet sind, können von den US-Behörden keine Auskünfte erwarten. Eine formelle Beschwerde würde angeblich eine interne Untersuchung auslösen, über deren Ergebnis allerdings nicht informiert wird.