Dienstag11. November 2025

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Siebenköpfige Familie muss ausziehen

Siebenköpfige Familie muss ausziehen

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Nicht jeder kann mit den aktuellen Preisen auf dem Wohnungsmarkt mithalten. Große Familien haben es besonders schwer. Vor allem wenn sie nach einem Rauswurf schnell ein preiswertes Haus suchen müssen.

Eine siebenköpfige Familie aus Heisdorf – Gemeinde Steinsel – muss wegen eines Streits mit der Vermieterin ihre Koffer packen. Der Rauswurf geht auf ein Gerichtsurteil zurück.

Der Hintergrund: 2003 zog die betroffene Familie in ein Mietshaus in Heisdorf ein. Doch schnell stellte sich heraus, dass es zwischen der Vermieterin und der besagten Familie nicht funkte. Die Mieter forderten mehrmals die Vermieterin auf, Arbeiten in dem Haus durchführen zu lassen, wie z.B. die Fliesen im Badezimmer zu erneuern und die Fenster abzudichten. Doch die Vermieterin soll den Forderungen bis zum heutigen Tag nicht so ganz nachgekommen sein, so die Familie in einem Gespräch mit Tageblatt.lu. Lediglich ein Teil der Fliesen soll gelegt worden sein.

Zu hohe Hecken und Spielzeug im Garten

2010 reichte dann die Eigentümerin einen Antrag zur Auflösung des Mietvertrags beim Friedensgericht ein mit der Begründung, dass die Hecken nicht geschnitten seien und zu viel Spielzeug im Garten herumliege. Das Friedensgericht lehnte 2011 diesen Antrag zugunsten der Mieter aber ab. Daraufhin ging die Klägerin in Berufung. Die Mieter lösten dann im Oktober 2011 den Mietvertrag, der am 31. Dezember 2014 erst enden sollte auf. Im November 2011 folgte dann das Urteil.

Weil die Betriebsadresse mit der Wohnsitzadresse übereinstimmte, wurde der Mietvertrag vom Friedensgericht mit der Begründung aufgelöst, obwohl die Familie dies schon selbst zuvor in die Hand genommen hatte. Auch sollte die Familie bis Ende Februar das Haus verlassen haben. „Wir haben uns dagegen gewehrt und die Gemeinde in Briefen darauf hingewiesen, dass man im Winter keine siebenköpfige Familie einfach so auf die Straße setzt“, erklärt der Familienvater gegenüber Tageblatt.lu. Das Haus brauchte die Familie also im Februar nicht mehr zu verlassen wegen den frostigen Temperaturen.

Laut Familie war die Klägerin aber mit dem Argument der ungepflegten Hecken in Berufung gegangen und wundert sich nun, warum von einem anderen Argument, also das Problem mit der Wohn- und Betriebsadresse, Gebrauch gemacht wurde.

Kein Recht mehr auf Berufung

Des Weiteren ärgert sich die Familie, dass sie nach diesem Urteil nicht in Berufung gehen konnte. Der Grund: Zwischen der Einreichung des Antrags zur Auflösung des Mietvertrags (2010) und dem Urteil ist ein Jahr vergangen. Danach hat der Mieter kein Anrecht mehr, in Berufung zu gehen. Die Familie muss nun am 19. Juni ihre Koffer packen und eine neue Bleibe finden, was sich aber als sehr schwer gestaltet hinsichtlich der hohen Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt.

Die betroffene Familie will nicht mehr als 1.500 Euro Monatsmiete bezahlen. Die Familie bezeichnet sich selbst als nicht bedürftig. Von den Gemeindeverantwortlichen zeigt sich die Familie enttäuscht, dass ihr nicht geholfen wurde.

Doch der Bürgermeister der Gemeinde Steinsel sieht dies ganz anders: „Wir haben uns sehr aktiv mit dem Fall beschäftigt und versucht der Familie zu helfen und auch fieberhaft nach einer Bleibe gesucht. Leider besitzt die Gemeinde Steinsel kein leeres Haus, um die Familie unterzubringen. Ich habe aber über eine Agentur ein Haus weiter vermittelt, das fünf Schlafzimmer aufweist und sich in Reckingen bei Mersch befindet“, erklärt Jean-Pierre Klein (LSAP).
„Doch die siebenköpfige Familie hat sich bezüglich des Angebots noch nicht gemeldet. Zudem haben wir auch festgestellt, dass die Familie nicht an allen Terminen bei der Sozialhelferin anwesend war“, sagte der Bürgermeister und fügte hinzu: „Der Ball liegt definitiv bei der Familie.“

Die Betroffenen haben am Montagabend anlässlich der Gemeinderatssitzung mit Flyern vor dem Rathaus auf ihre prekäre Lage hingewiesen und sind während der Gemeindesitzung auch direkt interveniert, wie es der Bürgermeister formuliert „mit unangebrachten Fragen“.