Sechs Jahre feste Haft gefordert

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Wegen Betrug und Fälschung wurde der Ex-Fußballnationalspieler T. Malget in erster Instanz zu sechs Jahren Haft verurteilt. Am Montag wurde im Berufungsverfahren das Urteil aus erster Instanz gefordert.

Malget wurde in erster Instanz in seinem Beruf als Bankangestellter wegen Fälschung und Betrug zu sechs Jahren Haft, wovon ein Jahr auf Bewährung, einer Geldstrafe von 10.000 und zu 1,6 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt.

Die dem Beschuldigten vorgeworfenen dubiosen Finanztransaktionen, die von Lebensversicherungen älterer Kunden bis zur Vermögensverwaltung meist lusitanischer Profifussballer reichten, zogen sich über den Zeitraum zwischen 2001 und 2007 hin und verursachten einen Schaden von rund drei Millionen Euro.

45 mal für die Nationalelf gespielt

Der heute 51-jährige Beschuldigte, dem neben Betrug und Fälschung auch noch Veruntreuung, Vertrauensmissbrauch, Hausdiebstahl, Hehlerei, und Gebrauch von gefälschten Dokumenten vorgeworfen wird, trug in den 90er Jahren 45 Mal als Stürmer das Trikot der Luxemburger Nationalmannschaft.

Im Berufungsverfahren wurde am Montag nun der Strafantrag von Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt, in dem er die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, also fünf Jahre feste Haft forderte. Am Dienstag erfolgt die Replik der Verteidigung, ehe dann das Datum des Urteils verkündet wird.