Schutz von Minderheiten fällt

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US-Bürgerrechtler haben enttäuscht auf das Urteil des Obersten Gerichts reagiert, das ein Bürgerrechtsgesetz zum Schutz der Wahlbeteiligung von Minderheiten teilweise kippt.

„Der Supreme Court hat die Lizenz und die Erlaubnis erteilt, dass mit voller Geschwindigkeit darauf zugesteuert wird, die Wählerregistrierung von Afroamerikanern und Latinos zu verhindern“, empörte sich Scott Douglas von der Organisation Greater Birmingham Ministries. Die Bürgerrechtsgruppe National Association for the Advancement of Colored People zeigte sich „am Boden zerstört“.

Am Dienstag hatte der Supreme Court eine Passage des Voting Rights Act von 1965 für verfassungswidrig erklärt, die Wahlgesetze einiger Bundesstaaten vor allem im Süden unter Aufsicht der Bundesregierung stellte. Nun soll der Kongress ein neues Wahlgesetz ausarbeiten, das eine Wählerdiskriminierung verhindern und die Regionen definieren soll, die eine Bundeskontrolle brauchen – falls sie überhaupt nötig ist.

US-Präsident ist enttäuscht

Auch US-Präsident Barack Obama hatte sich enttäuscht über das Urteil gezeigt. Er rief den Kongress auf sicherzustellen, dass alle US-Bürger gleichen Zugang zur Wahl hätten. Allerdings ist der Kongress zutiefst gespalten zwischen Demokraten und Republikanern.

Das vor fast 50 Jahren verabschiedete Gesetz sollte gewährleisten, dass Afroamerikaner nach der Aufhebung der Rassentrennung ungehindert wählen konnten. Der Supreme Court befand nun, das Gesetz entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Die Fakten, auf deren Basis die Staaten und Kommunen ausgewählt wurden, die zur Änderung ihres Wahlrechts die Genehmigung aus Washington brauchten, seien veraltet. Das Gericht beauftragte den Kongress, ein neues Gesetz auszuarbeiten.

Trotz der Fortschritte bei den Bürgerrechten in den vergangenen 50 Jahren und trotz der Wahl Obamas zum ersten schwarzen Präsidenten sind Rassenzugehörigkeit und Zugang zur Wahl noch immer ein wichtiges Thema in den USA. Und das vor allem im Süden der Vereinigten Staaten. Das Urteil wird dies noch mehr in den Vordergrund rücken – schließlich fiel es ausgerechnet wenige Wochen vor dem 50. Jahrestag des berühmten Marsches der Bürgerrechtler nach Washington, angeführt von Martin Luther King.