Schnellere und einfachere Scheidung

Schnellere und einfachere Scheidung
(Patrick Pleul)

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Justizminister Felix Braz hat einen komplett neuen Text erarbeitet, der sich in einen neuen globaleren Ansatz einfügt. Scheidungen sollen einfacher werden und schneller über die Bühne gehen.

Eine Scheidung trifft die Menschen in einer per se nicht angenehmen Lebenssituation: Weshalb also die nervenaufreibenden Prozeduren in die Länge ziehen, um dann eventuell in einem wenig befriedigenden Urteil zu enden.
Die Schwierigkeiten in der Beziehung, die schließlich zu einer Scheidung führen, werden im Regelfall durch diese langen Prozeduren, durch die Klärung der bislang bestehenden Schuldfrage und die damit verbundenen Untersuchungen verschärft.

Besonders wenn das betroffene Paar Kinder hat, so Justizminister Felix Braz uns gegenüber, ist dies kontraproduktiv und nicht im Sinne der Kinder. Die ungeklärte Lebenssituation der bisherigen Partner ist nicht nur für sie psychisch schwer zu bewältigen, sondern insbesondere für die Kinder. Hauptsächlich aus diesen Ursachen wird die Schuldfrage also im Rahmen der Reform (bis auf wenige, selten vorkommende Ausnahmen) gestrichen; einer der spektakulärsten Aspekte der Reform.

Es war für Justizminister Braz aber auch wichtig, die Reform des Scheidungsrechtes nicht isoliert vorzunehmen, da weitere familienpolitische Aspekte im Rahmen der juristisch festgehaltenen Trennungen von Bedeutung sind.

Neuerung: Familienrichter

In der aktuellen Prozedur konnte so z.B. der Jugendrichter oder der Friedensrichter in die Affäre impliziert werden. Bis vier verschiedene juristische Stellen konnten im Rahmen einer Scheidung einbezogen sein, was nicht im Sinne eine kohärenten und konzertierten Entscheidung war; eine entsprechende Abstimmung gab es bislang nicht.

Diese Problematik soll nun durch die Einführung eines Familienrichters gelöst werden. Ein „Juge aux affaires familiales“ soll den Überblick über den gesamten Fall mit all seinen Implikationen haben. Dies bedeute, so Braz, eine große Vereinfachung für die Betroffenen (ganz im Sinne der „simplification administrative“), allerdings bedeute die Änderung eine Mehrbelastung, mehr Aufwand, auch finanziell, für den Staat.
Neun Richterposten werden geschaffen, um die Mehrarbeit zu bewältigen. Ihre Rolle wird eine aktivere sein: Sie sollen auch auf die Personen, die in der Scheidungsprozedur sind, einwirken, um eventuell vorhandene Konsenspunkte herausarbeiten zu können, mit denen die Akzeptanz des Urteils durch beide Parteien gesteigert werden kann.

Weniger Zoff nach Scheidung

In der praktischen Umsetzung des Urteils soll dieses Plus an beidseitiger Akzeptanz dann wiederum zu weniger Konflikten führen.

Oft bleiben die Partner auch nach einer Scheidung auf die eine oder andere Weise verbunden, erklärt Braz, sei es durch Zahlungen, sei es durch gemeinsame Kinder. Allerdings wird es keine Vermischung der Aufgaben geben: Der Richter wird nicht zum Mediator, er bleibt Richter, unterstreicht der Justizminister.
Trotz dieser aktiveren Rolle des Richters sollen die Prozeduren schneller werden. Aus diesem Grund werden erstmals Fristen eingeführt.

Frist von sieben Wochen

Ist die Scheidung eingereicht und ist das Zerwürfnis definitiv, dürfen nicht mehr als sieben Wochen vergehen, ehe die erste Sitzung stattfindet. Dann kann das Urteil gegebenenfalls sehr schnell erfolgen. Die Scheidung im gegenseitigen Einverständnis, die bislang zwei Termine beim Richter mit einer dazwischenliegenden Zeitspanne von sechs Monaten vorsah, wird bestehen bleiben, aber ebenfalls verkürzt. Neben dem „consentement mutuel“, also der Scheidung im gegenseitigen Einverständnis, eine Form, die allgemein zunimmt, wird das Prinzip der Zerrüttung eingeführt.

Die Scheidung durch Fehler („faute“) wird es nicht mehr geben.
Bleibt der Fall, bei dem – zu Beginn der Prozedur jedenfalls – einer der Partner die Ehe nicht mehr fortführen möchte oder die Partner nicht einer Meinung sind, was die Konsequenzen einer Scheidung sein sollen. Der Richter kann hier noch, ist er der Meinung, dies mache Sinn, versuchen, die Partner wieder zusammenzubringen bzw. muss die Entscheidung nicht sofort treffen. Seine Rolle ist dabei allerdings nicht, die Scheidung zu verhindern.

Alles wird schneller

Ist eine Versöhnung nicht möglich, so kann das Urteil recht schnell erfolgen. Ein Fehlverhalten des anderen muss nicht mehr nachgewiesen werden. Bislang war es beim „consentement mutuel“ übrigens so, dass die Parteien eigenständig eine Art Konvention ausarbeiten konnten (oder, wenn sie es wollten, einen Notar oder Rechtsanwalt hiermit beauftragen). Hier werde das Gesetz, so Braz, scheinbar strenger, allerdings im Interesse der Betroffenen.

Hier muss ein Profi aus der Justiz (Rechtsanwalt oder Notar) künftig tätig werden und die Konvention ausarbeiten. Das zweite Treffen vor Gericht wird abgeschafft. Schon bei der ersten Vorstellung beim Richter kann die Scheidung gesprochen werden; allerdings braucht er dafür ein juristisch einwandfreies Dokument in hoher Qualität.

In der Regel soll beim gegenseitigen Einverständnis die Scheidung demnach schnell gesprochen werden. Die Scheidungssitzung selbst können die scheidungswilligen Partner übrigens ohne Rechtsanwalt abwickeln.

Sollte es beim „consentement mutuel“ aus der einen oder anderen Ursache doch zu einer zweiten Instanz kommen, wenn die Scheidung also nicht sofort gesprochen wird, müssen die Parteien in der Appellinstanz auf einen professionellen Rechtsbeistand zurückgreifen. Alles in allem demnach eine Erleichterung, eine Vereinfachung und eine Beschleunigung der Scheidungen.