Dienstag21. Oktober 2025

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Schnelle Lösung für „Assistant social“

Schnelle Lösung für „Assistant social“
(Tageblatt/Isabella Finzi)

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Die Studenten, die sich in der Ausbildung zum "Assistant social" befinden, fühlen sich ziemlich verloren. Ihr Statut ist unklar, auch an dem Praktikumslohn happert es. Die Regierung will schnell handeln.

Die Situation erscheint ziemlich verworren. Luxemburgische Studenten, die im Ausland (zumeist in Belgien) den Beruf des „Assistant social“ erlernen, müssen nach Abschluss ihres dreijährigen Bachelor noch ein viertes Jahr in Luxemburg absolvieren.

Logo" class="infobox_img" />Sarah Rassel. (Bild: Tageblatt/Isabella Finzi)

Logo" class="infobox_img" />Tanja Hofer (Bild: Tageblatt/Isabella Finzi)

Dieses besteht, wie die drei betroffenen Studenten Tanja Hofer, Sarah Rassel und Geoffroy Croughs stellvertretend für die aktuellen und zukünftigen Studenten in dieser Fachrichtung dem Tageblatt gegenüber erklärten, aus einem ganzjährigen Praktikum, verbunden mit einer Abschlussprüfung.

Keiner weiß Bescheid

„Wobei diese Information vielleicht nicht ganz richtig ist“, relativiert Geoffroy Croughs. Denn eigentlich wisse man nicht genau, ob man nun ein Praktikum und einen „Test“ machen müsse oder nur das eine oder das andere. „Niemand, auch nicht das Studieninformationszentrum Cedies, konnte uns diesbezüglich bislang genaue Angaben machen“, wundern sich die Studenten, die in Brüssel und Lüttich in diesem Jahr ihren Bachelor machen.

Aufgrund der unklaren Situation entscheide sich aber fast jeder aus Belgien kommende Bachelor, sowohl das Praktikum als auch das Examen zu absolvieren.

Examen ja,Praktikum nein

Während ihnen eine Art Zulassungstest logisch und nützlich erscheint – schließlich würde sich zum Beispiel das belgische Recht in einigen Bereichen doch deutlich von dem Luxemburger unterscheiden –, können die angehenden Sozialarbeiter nicht verstehen, dass sie hierzulande, um als „Assistant social“ zugelassen zu werden, noch ein viertes, praktisches Jahr absolvieren müssen. „In Belgien, wo die meisten angehenden luxemburgischen Sozialarbeiter studieren, sind die Studien bereits von Anfang an sehr praktisch orientiert“, erklärt Sarah Rassel.

Nichts würde demnach dagegen sprechen, die mit einem Bachelor diplomierten Sozialhelfer (ggf. nach einem „Homologationstest“) ohne zusätzliche Bedingungen zum hiesigen Arbeitsmarkt zuzulassen, meint auch Tanja Hofer, die in Lüttich in wenigen Monaten ihren Abschluss machen wird.

Unbezahltes Praktikum

Anders stellt sich die Situation bei den Studenten dar, die ihre Ausbildung an der Uni Luxemburg machen. „Eine Ausbildung zum Sozialarbeiter im eigentlichen Sinne gibt es hier nicht“, sagt Croughs. Vielmehr würde man nach dem Erlangen des verhältnismäßig theoretischen Bachelor-Diploms zum „Educatuer gradué“ in einem vierten Jahr quasi praktisch eine Spezialisierung zum „Assistant social“ durchlaufen. Hier mache ein Praktikum durchaus Sinn.

Ein Problem, das in der Gänze sowohl die in Luxemburg als auch die in Belgien Studierenden haben, ist, dass es bislang für die Praktika nach dem sechsten Semester nie eine Entschädigung gab. „Nur in einigen Krankenhäusern kriegt man etwas“, erläutert Sarah Rassel. Diese Plätze seien dementsprechend begehrt und schnell besetzt.

Erklärungen des Hochschulministers

Gleichzeitig gelten die Azubis auch nicht als Studenten, finanzielle Studienbeihilfe vom Staat können sie demnach auch nicht beantragen.
„Erstens wissen wir nicht genau, ob wir dieses Praktikum überhaupt machen müssen, und wenn wir uns dazu entscheiden, wissen wir nicht, wie wir finanziell über die Runden kommen sollen“, resümiert Tanja Hofer die ganze Problematik.

Hochschulminister François Biltgen ist sich dieser aber bewusst. Wie er dem Tageblatt gegenüber erklärte, seien seine Einflussmöglichkeiten aber begrenzt. Dies, weil der Beruf des „Assistant social“ in Luxemburg als Gesundheitsberuf gelte und in diesem Sinne vom „Ministère de la Santé“ abhänge.

Entsprechend dem Gesetz vom 19. Juni 2009 bezüglich der Anerkennung von Studien und Berufsausbildungen müsste der Inhaber eines ausländischen Bachelor hierzulande entweder eine Art Eignungstest bestehen oder einen „Stage d’adaptation“ absolvieren, erklärte Biltgen. Das Praktikum müsse zudem entlohnt werden. Studenten aus Luxemburg müssen ihrerseits sowohl den Test als den „Stage“ machen.

Die unentgeltlichen Praktika, die bislang gängige Praxis waren, sind ihrerseits in dem Reglement vom 29. August 1979, das hierzulande den Zugang zum Beruf des „Assistant social“ regelt, vorgesehen. Er sei aber dabei, auch weil die veraltete Regelung gegen Arbeits- und EU-Recht verstoße, mit dem Gesundheitsminister über die Abschaffung dieses Reglements zu diskutieren, versicherte Biltgen. Bis zur kommenden Rentrée soll das Problem gelöst sein.