Samstag8. November 2025

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Robert Weber demissioniert

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LUXEMBURG - Die ProActif-Affäre hat erste Folgen. Der Präsident des Verwaltungsrats von ProActif und Präsident des LCGB, Robert Weber, hat seinen Rücktritt eingereicht.

Der LCGB hat seinen Präsidenten verloren. Robert Weber, seit 1996 an der Spitze der Gewerkschaft, hat am Montag seinen Rücktritt eingereicht. Generalsekretär Patrick Dury übernimmt zusammen mit den Vizepräsidenten Nico Hoffmann und Georges Conter vorläufig die Leitung der Gewerkschaft. Robert Weber soll sich um die Sanierung von ProActif kümmern.

Zu groß war der Druck auf den Gewerkschafter nach der Affäre um Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigungsinitiative ProActif. Weber hat am vergangenen Donnerstag noch versucht, die Ergebnisse des Audits von ProActif schönzureden. Es handele sich lediglich im „Interpretationsproblemen“. Weber arbeitete seit 1978 für den LCGB. Am Wochenende meldete Tageblatt.lu, der Generaldirektor von ProActif, Romain Schmit, suspendiert worden. Schmit hatte Unregelmäßigkeiten bei ProActif bestätigt, und damit Weber widersprochen. Ob Schmit jetzt nach der Demission von Weber Generaldirektor bleibt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Asbl Proactif, deren Präsident Robert Weber ist.

Schuldenberg

ProActif hat Schulden in Höhe von über 2,5 Millionen Euro. Wenige Wochen zuvor war von Finanzschwierigkeiten des LCGB die Rede. Die Folge davon ist ein straffer Sanierungskurs in der Gewerkschaft. Erste Opfer sind die beiden langjährigen Mitarbeiter und Abgeordneten Marc Spautz und Ali Kaes.

Weber ist seit längerem in seiner eigenen Organisation umstritten. Bereits vor einigen Monaten war ihm von führenden Mitgliedern der Rücktritt nahegelegt worden. Insbesondere nach seiner Wahl zum Deputierten auf der CSV-Liste Süden stand er in der Kritik. Befürchtet wurde, dass dieses Doppelmandat der Gewerkschaft schaden könne. Eine Satzungsänderung, für den nächsten Kongress 2014 geplant, soll diesen Ämterkumul in Zukunft verbieten.

Laut Artikel 28 der Gewerkschaftsstatuten kann allein der Kongress den neuen Präsidenten wählen. Verlässt der Präsident jedoch das Amt, wählt der Gewerkschaftsrat einen Interimspräsidenten. Der Gewerkschaftsrat besteht aus Zentralkomitee, den Mitgliedern der Bezirksvorstände und der Komitees der Fachverbände. Er muss innerhalb eines Jahres nach dem Rücktritt des Präsidenten einberufen werden.