Der Mindestlohn für volljährige nicht-qualifizierte Arbeitnehmer beträgt nun 1.757,56 Euro. Das beitragspflichtige Mindesteinkommen (Krankenversicherung) liegt bei 2.284,83 Euro; die Beitragsgrenze, die ja bei fünfmal den Mindestlohn gedeckelt ist, liegt nun bei 8.787,81 Euro. Alles, was man darüber hinaus verdient, wird bei der Errechnung der Beiträge nicht berücksichtigt.
Internet
Die Details aller Sozialparameter können Sie unter folgender Adresse nachlesen:
www.mss.public.lu
Das garantierte Mindesteinkommen beträgt nun 1.251,95 Euro; zwei Erwachsene in einem Haushalt erhalten zusammen 1.877,93 Euro. Damit liegt dieser Betrag über dem des Mindestlohns für Arbeitnehmer, ein Umstand, der von Arbeitgeberverbänden schon im Vorfeld stark kritisiert wurde. Dadurch, dass Nicht-Arbeitende mehr verdienen als Beschäftigte, würde die Arbeit entwertet.
Für jede zusätzliche Person im Haushalt gibt es 358,20 Euro, für jedes Kind 113,81 Euro.
Angehoben wurden ebenfalls die Pensionen: Der Mindestbetrag einer Rente liegt nun bei 1.566,90 Euro; der Maximalbetrag einer Pension beträgt 7.254,19 Euro.
Unverändert bleibt das Kindergeld: Für das erste Kind erhält man 185,60 Euro, für zwei Kinder 440,72 und für drei 802,74 Euro.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können