Richter wollen Obersten Justizrat verhindern

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Die Richter in Luxemburg kritisieren die geplante Justizreform. In der jetzigen Form widerspreche sie dem von der Politik formulierten Ziel einer stärkeren Gewaltentrennung.

Mitte März stellte der Justizminister seine Pläne vor. Felix Braz will mit seiner Justizreform unter anderem einen Obersten Justizrat einführen und die Unabhängigkeit der Justiz per Gesetz absichern.

Der „Groupement des Magistrats de Luxembourg“ begrüßt am Mittwoch in einer Mitteilung das Vorhaben einer stärkeren Gewaltentrennung, kritisiert die geplante Ausführung aber scharf.

„Sehr große Bedenken“

Wie die Justizreform jetzt ausgearbeitet ist, widerspreche sie den von den verantwortlichen Politikern formulierten Zielsetzungen.
Man habe, so die Richter, „sehr große Bedenken in Bezug auf die Besetzung des Obersten Justizrates“.

Um die Unabhängigkeit der Justiz vollends zu gewährleisten, sei es in der Tat nötig, „jedes Risiko einer politischen Einflussnahme oder eines Lobbyismus schon im Vorfeld auszuschließen“. Das gehe mit den Plänen der Regierung nicht einher. Deswegen wolle man die gesamte Richterschaft einbinden, um einen Obersten Justizrat zu verhindern, der von vornherein Grund zur Anfechtung liefere.

Parlament soll zwei Mitglieder bestimmen

Nach den Plänen der Regierung soll das neue Organ sieben Mitglieder haben. Vier davon sollen Richter sein, darunter die Präsidenten der Cour supérieure de justice und des Verwaltungsgerichts sowie der Generalstaatsanwalt. Auch die Anwälte sollen ein Mitglied stellen. Hinzu kämen zwei Mitglieder aus der Zivilgesellschaft, die vom Parlament bestimmt werden sollen.

Der Oberste Justizrat soll sich um die Nominierung und Weiterbildung von Magistraten kümmern. Er wird auch Vorschläge und Empfehlungen zu den Funktionsweisen der Justiz machen können und sich mit Beschwerden von Bürgern befassen müssen, die mit der Arbeit der Justiz unzufrieden sind. Der Oberste Justizrat soll aber keine neue Berufungsinstanz sein. Auch Beschwerden gegen die Magistratur und disziplinarische Angelegenheiten würden in sein Aufgabengebiet fallen.