Montag10. November 2025

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Reisepanne: Wenn der Koffer verschwindet

Reisepanne: Wenn der Koffer verschwindet
(dpa)

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Die Bahn in Luxemburg hat Verspätung, der Flug am Findel fällt aus oder der Koffer verschwindet: 3234 Beschwerden gingen 2010 beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ein.

In 142 Fällen ging es um Beschwerden beim Lufttransport über den Findel. Dabei ging es in 132 Fällen um den Personentransport, in zehn Fällen monierten Reisende Probleme mit ihrem Gepäck beim EVZ an. So steht es im neuesten Jahresbericht der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net).

Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf den Zeitraum während der Ausbreitung der Aschewolke aus dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull im Frühjahr 2010 geworfen. Im März und April hatte die Aschewolke bei der Luxair zum Ausfall von 196 Flügen geführt. 13.600 Passagiere waren davon betroffen.

Beschwerden

Bei unseren Nachbarn beschwerten sich ebenfalls zahlreiche Menschen über das schlechte Handling ihrer Fluggesellschaften während der Aschewolke: In Frankreich gab es 1644 Beschwerden, in Deutschland 759 und bei unseren belgischen Nachbarn waren es 962. Insgesamt verzeichnete die Europäischen Verbraucherzentren 44.000 Beschweren. 57 Prozent drehten sich um das Thema Fluggastrecht. Noch immer würde der Verbraucher seine Rechte nicht ausreichend kennen, kritisiert das EVZ in seinem Bericht. In Zukunft müssten die Menschen noch stärker auf ihre Rechte sensibilisiert werden, heißt es weiter

Die EU hat genau festgelegt, welchen Anspruch Reisende haben. Von 2013 an werden auch für Fernbusse europaweit verbindliche Regeln gelten, für Schiffsreisen von Herbst 2012 an. Alle Unternehmen in der EU müssen sich daran halten – auch Billiganbieter. Wer Ansprüche geltend machen will, muss bei der Gesellschaft einen Antrag auf Erstattung stellen. Verweigert diese die Zahlung, kann er sich bei den nationalen Behörden beschweren. In Luxemburg ist dies die „Commission Luxembourgeoise des Litiges de Voyage“

Flugzeug

Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig gestrichen, haben Passagiere die Wahl, sich ihr Ticket erstatten zu lassen oder auf einen anderen Flug umzubuchen. Bei der Erstattung erhalten sie den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren. Falls der Flug überbucht ist, können Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben – das hängt von der Entfernung ab.

Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss die Airline Mahlzeiten, Getränke und wenn nötig eine Hotelübernachtung stellen. Geht der Koffer verloren, bekommt der Passagier maximal 1220 Euro.

Zug

Auch Bahnreisende erhalten bei großen Verspätungen Geld zurück. Kommt der Zug 60 Minuten später an, muss das Unternehmen dem Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Dies kann in Form von Gutscheinen oder Geld geschehen.

Bei einer Wartezeit von mehr als einer Stunde hat der Bahnkunde Anspruch auf Erfrischungen und bei Bedarf auf ein Hotelzimmer. Fällt die Fahrt ganz aus, muss die Bahn einen anderen Transport organisieren.

Busreisen

Von 2013 an sollen auch Reisende im Fernbus garantierte Rechte bekommen. Alle Entschädigungsregeln gelten aber nur ab einer Strecke von 250 Kilometern. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen.

Falls sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert und kein Anschluss möglich ist, muss das Busunternehmen bis zu zwei Hotelübernachtungen von maximal 80 Euro bezahlen.

Schiff

Von Herbst 2012 an gilt eine neue EU-Verordnung für Schiffsreisende. Wenn das Schiff später ablegt, bekommen Passagiere den Ticketpreis teilweise oder ganz zurückgezahlt. Bei längeren Verzögerungen muss der Anbieter maximal drei Übernachtungen bezahlen oder einen alternativen Transport organisieren. Kleine Boots- und Schiffsunternehmen sowie Kreuzfahrtschiffe sind von der Regelung ausgenommen.