Das Gesetz über Schwangerschaftsabbrauch soll reformiert werden. Kritik stößt die Vorlage jedoch insbesonderen an der Bestimmung, wonach Frauen sich vor einer Abtreibung zuerst beraten lassen müssen. Kritisiert wird dies unter andrem auch vom Kollektiv „Si je veux – pour l’autodéterminiation de la femme“.
" class="infobox_img" />Abtreibungen sind im Augenblick in Luxemburg nur unter strengsten Bedingungen möglich.
Die Vereinigung setzt sich für die Abschaffung der strafechtlichen Verfolgung von Frauen, bei einem „gewollten“ Schwangerschaftsabbruch und für das Recht der Frauen, abzutreiben, wenn sie dies wünschen. Dem entspricht der Gesetzentwurf zur Reform des Abtreibungsgesetzes jedoch keineswegs, kritisiert die Vereinigung.
Das Kollektiv erinnert daran, dass der Staatsrat und der beratende Menschenrechtsausschuss in ihren Gutachten ebenfalls den Respekt des Selbstbestimmungsrechts der Frauen fordern. Die Regierung täte gut, seine Gesetzesvorlage zu überarbeiten, schlussfolgern die Frauenrechtler.
Kein Druck
Es gehe darum, den Frauen die Möglichkeit zu geben, selbst und ohne Druck innerhalb einer vom Gesetz festgesetzten Frist über einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden, ihnen aber auch die notwendigen Beratungsstrukturen zur Verfügung zu stellen. Der sogenannte „gewollte Schwangerschaftsabbruch“ soll als medizinischer Akt angesehen werden und auf diese Weise in den Bereich der öffentlichen Gesundheit fallen. Die Regierung selbst stufe in ihrem Programm das Thema nicht in den Bereich „Justiz“, sondern in die Bereiche „Familie“, „Gesundheit“ und „Chancengleichheit“ ein, argumentiert die Organisation.
Ein Dorn im Auge des Collectif „Si je veux“ ist unter anderem die Einführung einer zweiten, obligatorischen Beratung. Die meisten Frauen würden diese Sprechstunde als „überflüssig“ ansehen. Sie würde ihnen nicht helfen, sondern ihnen Schuldgefühle einimpfen. Eine Beratung soll helfen und nicht verurteilen oder beeinflussen, so die Verantwortlichen der Vereinigung am Montag. Auch schlagen sie die Einführung einer Betreuung nach der Abtreibung vor.
Alternativtext
Das Kollektiv fordert, den im letzten Jahr eingereichten, „liberaleren“ Gesetzesvorschlag Polfer/Err als Basis für die Verbesserung der Gesetzesvorlage zu nehmen. Er würde allen Kritiken und Vorschlägen der NGOs, der Menschenrechtskommission und des Staatsrats Rechnung tragen.
Des Weiteren sei es wichtig, mehr Mittel für die Aufklärung der Jugendlichen bereitzustellen und den Zugang zu Verhütungsmittel zu vereinfachen, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, so die Vereinigung am Montag vor der Presse.
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