Freitag21. November 2025

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Rassismus und Fremdenhass

Rassismus und Fremdenhass
(Julian Stratenschulte)

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Das Strafgericht beschäftigte sich am Dienstag mit gleich vier Fällen, bei denen es um Fremdenhass und Ausländerfeindlichkeit geht. Den Beschuldigten drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Zum einen musste sich ein 57-jähriger Mann vor den Richtern verantworten, weil er im September 2016 auf Facebook fremdenfeindliche Karikaturen gepostet hatte. Diese Posts würden aus deutschen Medien stammen und seien nicht illegal, „ich war weder frech noch ausländerfeindlich“, so der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft beantragte neun Monate Haft.

Im zweiten Fall wird einem 56-Jährigen vorgeworfen, im Dezember 2015 auf der Facebook-Seite von RTL unter einen Post, bei dem es um das Flüchtlingslager in Calais ging, geschrieben zu haben: „Geng op déi schéissen …“ und weiter „Scharf Munitioun“ und „Dass ich nicht lache… Dréckspack an houeren Dréck do“. Der Mann konnte am Dienstag keine Erklärungen zu den Posts geben, weil er durch Abwesenheit glänzte. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft und eine Geldstrafe.

„Invasioun vun Europa“

Der dritte Fall ist ähnlich. Ein 56-Jähriger soll im September 2015 auf der Facebook-Seite von Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen Kommentare gegen Flüchtlinge geschrieben haben. Die Ministerin hatte ein Bild von Flüchtlingen gepostet. Darunter soll der Mann folgenden Kommentar veröffentlich haben: „… sollten Sie mal lieber erklären, warum unsere Kinder immer wieder von Migrantenkinder (sic) geschlagen und ausgeraubt werden, oder warum Migrantenkinder öffentlich an Schulen mit Drogen handeln dürfen, und die Schulleitung nichts unternimmt, weil sie Angst um das Image der Schule hat oder die Lehrer um Ihr Leben fürchten …“

Der Angeklagte erklärte, dass dieser Post keineswegs rassistisch gemeint war. Er habe keine Flüchtlinge beleidigen wollen. Hier beantragte die Staatsanwaltschaft eine „suspension du prononcé“. Das bedeutet, dass der Mann verurteilt, aber nicht bestraft werden soll.

Im vierten Fall soll ein heute 61-Jähriger im August 2015 fremdenfeindliche Posts auf Facebook veröffentlicht haben: „Weini soll dee leschten Hirni da schnallen dass et sech net em Flüchtlingen handelt mee em d’Invasioun vun Europa“. Auch er versuchte sich herauszureden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe.
In den vier Prozessen wird das Urteil am 2. März gesprochen.