Ziel ist die verbesserte Sicherheit, die Garantie der öffentlichen Ordnung sowie der Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität.
" class="infobox_img" />Die grenzüberschreitende Polizei- und Zollarbeit in der Großregion wird neu geregelt. (Foto: Tageblatt)
Zu diesem Zweck wird ein Zentrum der polizeilichen und zolltechnischen Zusammenarbeit (CCPD) ins Leben gerufen, das seinen Sitz in Luxemburg haben wird. Das entsprechende Vorhaben definiert die Missionen und Kompetenzen sowie den Einsatzbereich, die Organisation und die Arbeitsweise dieses Zentrums.
Es soll nicht eigenständig operationell arbeiten, sondern soll den zuständigen Stellen der Grenzregion zur Verfügung stehen, um so einen geregelten Ablauf der Zusammenarbeit zu garantieren. Weiter soll es die Vorbereitung und Koordinierung punktueller Aktionen im Grenzgebiet erleichtern. Auch soll es die Vorbereitung und gegenseitige Unterstützung bei der Abschiebung von Menschen in illegaler Situation erleichtern.
Das Einsatzgebiet des neu geschaffenen Zentrums umfasst für Deutschland die Distrikte der Polizeipräsidien Rheinpfalz, Westpfalz und Trier sowie das gesamte Gebiet der Saar, für Frankreich die Departements Moselle, Meurthe-et-Moselle, Ardennes und Meuse, für Belgien die juristischen Bezirke Dinant, Arlon, Neufchâteau, Marche und Eupen sowie für Luxemburg das gesamte Territorium.
Zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über das Verbot der Beschäftigung von Menschen aus Drittländern, die sich illegal in der Europäischen Union aufhalten, wurde das Arbeitsrecht laut Beschluss der Regierung leicht geändert.
Weiter wurden vom Ministerrat die Prämien und Beihilfen zur Förderung der Ausbildung angepasst. Den Arbeitgebern werden künftig 40 statt bisher 27 Prozent der Ausbildungsentschädigungen vom Staat zurückerstattet.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können