„Pflanzenkäse“ darf nicht Käse heißen

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(dpa)

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Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.

Veganer verzichten auf tierische Produkte. Doch was, wenn die Lust auf Käse kommt? Dann gibt es pflanzliche Alternativen, und zwar inzwischen ziemlich viele.

Allerdings dürfen rein pflanzliche Produkte nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof auf Kirchberg am Mittwoch entschieden.

Klage gegen Firma aus der Eifel

Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden.

Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie „Veggie-Cheese“ oder „Cream“, weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin.

Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter.