Deutsche Grenzgänger, die ihre Rente in Luxemburg beziehen, müssen voraussichtlich ab Juli Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung auch an Deutschland zahlen. Der OGBL rechnet aus, dass dies die Rente um 10 Prozent kürze. Nach der alten Reglung mussten Pendler lediglich Beiträge für Rentenbezüge aus Deutschland an ihr Heimatland zahlen.
Grund für diese Erweiterung der Beiträge liegt in der Umsetzung einer EU-Verordnung durch den Deutschen Bundestag. Demnächst könnte das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ dort abgestimmt werden. Dann müssen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung auf Bezüge verschiedener Herkunft eingezahlt werden.
Keine Wahl
Grenzgänger aus Deutschland, die lange in Luxemburg gearbeitet haben und demnach meist nur einen kleinen Teil ihrer Rente aus Deutschland bekommen, sind hiervon besonders betroffen. Der OGBL betont, dass die Pendler durch die neue Regelung einfach in die deutsche Sozialversicherung „überführt“ würden und keine Wahlmöglichkeiten hätten.
Schließlich haben die Arbeitnehmer jahrelang Beiträge in das Luxemburger System bezahlt.
Der OGBL betonte, dass sie sich gegen den Sozialabbau und Angriffe auf das Rentenniveau einsetzen werden. Das Vorgehen Deutschlands in dieser Angelegenheit werde genauestens verfolgt, heißt es am Dienstag in einer Pressemitteilung
De Maart

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