Parkgebühren sind europaweit vollstreckbar

Parkgebühren sind europaweit vollstreckbar
(dpa)

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Urteil in Luxemburg: Nicht bezahlte Parkgebühren können EU-weit vollstreckt werden. Das gilt auch für die Gebühren auf kommunalen Parkplätzen.

Demnach muss allerdings die Vollstreckung in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen; die Bescheide kroatischer Notare reichen nicht aus. Konkret geht es um einen Deutschen, der auf einem städtischen Parkplatz im kroatischen Pula die Tagesgebühr von 13 Euro nicht bezahlt hatte. Ein kroatischer Notar erließ einen Vollstreckungsbescheid, gegen den der deutsche Autofahrer Widerspruch einlegte. Das Amtsgericht Pula legte den Streit dem EuGH vor.

EU-Recht regelt die Vollstreckung für sogenannte Zivil- und Handelssachen. Wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, ist dies aber auch auf den kommunalen Parkplatz anwendbar. Denn letztlich bestehe hier kein Unterschied zu einem privaten Betreiber, das Verfahren habe einen „privatrechtlichen Charakter“. Anderes gelte allerdings für Strafgelder auf der Grundlage hoheitlicher Gewalt.

Kroatien kritisiert

Im kroatischen Fall kommt der Parksünder allerdings dennoch um die Parkgebühr herum. Deren Vollstreckung erfordere nämlich ein gerichtliches Verfahren, betonte der EuGH. Die kroatischen Notare seien aber keine Gerichte. Sie erließen ihre Bescheide auf einseitiger Grundlage, ohne dass der deutsche Autofahrer Gelegenheit bekomme, dazu Stellung zu beziehen.

Der ADAC erklärte, er sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Der Autoclub habe das Vorgehen kroatischer Notare „über Jahre kritisiert“, erklärte ein Sprecher und riet: „Wer nun eine Zahlungsaufforderung wegen nicht bezahlter Parkgebühren aus Kroatien erhalten hat oder künftig erhält, sollte sich dennoch umgehend von einem Juristen beraten lassen.“