Österreich beschließt Notstandsgesetz

Österreich beschließt Notstandsgesetz
(AP/Thanassis Stavrakis)

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Das österreichische Parlament hat am Mittwoch hartes Asylgesetz verabschiedet.

Österreich hat die Asylgesetzgebung drastisch verschärft. Das Parlament verabschiedete am Mittwoch in Wien eine Gesetzesvorlage, die im Falle eines starken Zuzugs von Flüchtlingen die Ausrufung des Notstands ermöglicht.

In einem solchen Fall könnten die Behörden Schutzsuchende an den Grenzen umgehend abweisen; die Flüchtlinge könnten dann bei der Einreise nach Österreich keinen Asylantrag mehr einreichen.

„Asyl auf Zeit“

Die Notfallverordnung soll der Vorlage zufolge auf sechs Monate begrenzt sein; sie kann aber drei Mal um jeweils weitere sechs Monate verlängert werden.

Das neue Gesetz sieht außerdem ein befristetes „Asyl auf Zeit“ vor. Der Familiennachzug wird eingeschränkt. Mit der Novelle hat sich Österreich eines der härtesten Asylgesetze in der EU gegeben.

Die Möglichkeit, Flüchtlingen das Stellen eines Asylantrags an der Grenze zu verwehren, gibt es EU-weit sonst nur noch in Ungarn. Das Gesetzesvorhaben stößt in Österreich auf scharfe Ablehnung von Liberalen und Grünen, Kirchen und Menschenrechtsgruppierungen.

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