Samstag15. November 2025

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Ökopunkte für die Artenvielfalt

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Am Dienstag wurde dem Parlament die Reform des Naturschutzgesetzes vorgestellt. Das Gesetz hat zum Ziel, die Biodiversität zu steigern, die Transparenz in Sachen Naturschutz zu verbessern und den kommunalen Naturschutz zu fördern.

Dies gab Marco Schank, stellvertretender Nachhaltigkeitsminister, am Dienstag bei einer Pressekonferenz bekannt.

Im Dialog mit 20 Partnern sei die Gesetzesreform entstanden, und man könne davon ausgehen, dass sie bis zu den Schulferien 2013 umgesetzt werde, so Schank.

Das Projekt sieht vor, ein Ökopunktesystem einzuführen, das imstande ist, den ökologischen Wert eines Biotops auszudrücken. Wird der Naturraum durch ein Projekt in seiner ökologischen Funktion eingeschränkt, so werden seine Ökopunkte reduziert. Die Differenz bei den Ökopunkten muss von den Verantwortlichen kompensiert werden, die Punkte müssen zurückerstattet werden.

Kompensationen

Kompensieren kann aber nur, wer im Vorfeld bereits Ökopunkte gesammelt hat. Dazu muss man aus dem sogenannten „Flächenpool“ einen Bereich auswählen und seinen Wert um genauso viele Ökopunkte steigern wie der Wert des Biotops gesenkt wurde.

Die Flächen sollen vom Staat oder den Gemeinden verwaltet werden, deswegen wird die Reform ein staatliches Vorkaufsrecht mit sich bringen. Es soll aber auch möglich sein, die Konsolidierungsmaßnahmen auf einem eigenen Grundstück umzusetzen, in diesem Fall muss das Grundstück aber ohne Vergütung an den Staat abgetreten werden. Schank erklärte, nur so könne eine dauerhafte und nachhaltige Nutzung des Standortes gewährleistet werden.

Als Beispiel: Eine Straße soll durch ein Biotop, das einen Wert von 30 Punkten besitzt, führen. Dadurch wird der Wert des Biotops auf fünf Punkte gesenkt. Der Auftraggeber der Straße muss also im Vorfeld 25 Ökopunkte auf seinem Konto gesammelt haben, um sein Projekt umsetzen zu dürfen.

Biotopkataster

Im Zuge der Reform wird es außerdem verboten sein, öffentliche Grünflächen mit Substanzen zur Unkrauttilgung zu behandeln. Dadurch schütze man die Menschen und verhindere Wasserverunreinigungen, sagte Schank.

Der Kahlschlag von Wäldern, die eine Fläche von mehr als einem Hektar haben, ist nach der Reform nicht mehr ohne Genehmigung des Ministers gestattet. Bebauungspläne sollen künftig umgesetzt werden können, selbst wenn einzelne Bestandteile nicht genehmigt wurden. Dadurch will man die Genehmigungsphase von genannten Plänen verkürzen. Auch ein Biotopkataster soll angelegt werden, damit klar zu erkennen ist, wo es sich um ein Biotop handelt. Vier Jahre dauerte es, alle Biotope zu kartieren.