Ohne Datum vertagt

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Vor Gericht sollte sich am Mittwoch eine 44-jährige Frau wegen eines tödlichen Unfalls verantworten. Allerdings wurde der Prozess ohne Datum vertagt.

Im Januar 2015 kam es in den Morgenstunden auf der Place Benelux in Esch zu einem tragischen Unfall. Eine Autofahrerin hatte einen Fahrradfahrer nicht gesehen und angefahren. Der damals 85-jährige Radfahrer wurde derart schwer verletzt, dass er einige Tage später im Krankenhaus an seinen Verletzungen starb. Die Frau muss sich wegen des Unfalls vor Gericht verantworten.

Die Frau war bis zu dem Unfall nie negativ im Verkehr aufgefallen und es wurden weder Alkohol noch Drogen im Blut der Frau gefunden. Sie hat bei der Polizei erklärt, dass sie kurz vor der Kollision von der Sonne geblendet wurde und deswegen den Fahrradfahrer nicht gesehen hatte. Die Beschuldigte war am Mittwoch anwesend, doch der Rechtsanwalt der Familie des Opfers, die Nebenklage einreichen wollen, konnte durch einen Unfall nicht anwesend sein. Eine Arbeitskollegin beantragte deswegen die Aussetzung des Prozesses. Der Verteidiger der Beschuldigten hatte dagegen nichts einzuwenden.

Den Fall trennen

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, dass der strafrechtliche Aspekt des Falls verhandelt werden soll. Den zivilen Teil hingegen könnte man verschieben. Nach einer kurzen Pause entschied das Gericht aber den gesamten Prozess zu vertagen. Ein Datum wurde nicht genannt.