Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt, dass jeder seine Religion privat oder öffentlich ausüben darf, ohne daran gehindert zu werden. Artikel 2 des Zusatzprotokolls zur Konvention ergänzt, dass niemand das Recht auf Unterricht verbieten kann und dass der Staat die Eltern nicht daran hindern darf, ihre Kinder gemäß ihren Wertvorstellungen zu unterrichten.
Und genau das werde das neue Gesetz über die Einführung eines Werteunterrichts an der Grundschule und an den Sekundarschulen nicht tun. Denn, so der Bildungsminister Claude Meisch, jeder habe das Recht, neben der Schule auch Religionsunterricht zu besuchen. Würde man jetzt an den Schulen weiterhin katholischen Religionsunterricht anbieten, dann hieße das, im Respekt der genannten Artikel, dass solcher Unterricht für alle Religionen und Überzeugungen und für alle Ausrichtungen der verschiedenen Religionen angeboten werden müsste. Für Meisch ist genannter Artikel 9 eine Aufforderung an den Staat, sich in Sachen Religion neutral zu verhalten. Hieran halte er sich. Die Schule werde sogar noch neutraler als bislang, wo die an den Schulen angebotene Wahl zwischen katholischem Religionsunterricht und Laienmoral alle anderen Glaubensausrichtungen vor eine negative Wahl gestellt hätte.
Moralunterricht immer beliebter
Claude Meisch hebt noch hervor, dass der Moralunterricht immer beliebter wird. So stieg z.B. der Anteil der Schüler, die an den Grundschulen von ihren Eltern in den Moralunterricht geschickt wurden, in den letzten vier Jahren von 28,4% im Jahre 2012/2013 auf 31,5% im laufenden Schuljahr.
Im Sekundarunterricht hat die Begeisterung für den katholischen Religionsunterricht in den letzten Jahren noch schneller abgenommen. Hatten sich im Schuljahr 2011/2012 rund 40,1% der Schüler für den Moralunterricht entschieden, sind es im laufenden Schuljahr bereits 47,7%.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Mittwochsausgabe des Tageblatt.
De Maart
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