Dieser Vertrag, der nun in Luxemburger Recht umgesetzt werden soll, habe merkliche Auswirkungen auf die Haushaltspolitik der einzelnen Länder und damit auf deren öffentliche Politiken.
Die CSL appelliert an die Verantwortung der hiesigen Politiker, sich der Konsequenzen dieses Vertrags bewusst zu werden und sich dafür einzusetzen, dass in den entsprechenden Verträgen auch verbindliche soziale Kriterien festgehalten werden. Diese sollen unabhängig sein von jedem Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit.
Ein weiterer Kritikpunkt der Salariatskammer betrifft die in dem angesprochenen Vertrag (VSKS) vorgesehene größere Haushaltsdisziplin. Die Hauptdisposition des Abkommens sehe nämlich vor, dass das Budget der öffentlichen Behörden der unterzeichnenden Staaten im Gleichgewicht sein oder einen leichten Überschuss verzeichnen muss.
Zwangsjacke
Im Klartext bedeutet dies, laut CSL-Analysten, dass auf diesem Weg eine budgetäre Zwangsjacke eingeführt werde, was sich in der Praxis mit einem quasi-Gleichgewicht der öffentlichen Finanzen ausdrücke. Allerdings bestehe für diese Zwangsmaßnahme keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Problematisch sei auch, dass das strukturelle Saldo, das als Referenz diene, auf verschiedene Art berechnet werden könne und demnach zu unterschiedlichen Ergebnissen führe.
Weiter stört sich die CSL an der Tatsache, dass der Vertrag die jeweiligen Staaten verpflichtet, Schuldenbremse und Haushaltsdisziplin in die Verfassung (oder in einen anderen permanenten und bindenen legislativen Text) einzuschreiben. Dass der EU-Gerichtshof letzten Endes im Falle des Nicht-Respekts der Regeln diverse Sanktionen gegen die betroffenen Länder verhängen kann, wirft für die CSL ernste Fragen in Bezug auf die Einschränkung der Demokratie sowie die Souveränität der nationalen Parlamente auf.
Soziale Rechte
Die Salariatskammer betont gleichzeitig, dass sie sich nicht gegen die Einführung einer verbesserten Wirtschaftskoordinierung innerhalb der EU stemme, nur lehne sie dies in einem Rahmen ab, der das europäische Sozialmodell gefährde. In diesem Sinne könne die CSL dem Vertrag bzw. dem entsprechenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Die CSL ist vielmehr der Meinung, dass die Europäische Union besser beraten wäre, Maßnahmen zum Schutz des Wachstums, gegen die Arbeitslosigkeit und zur Stärkung der sozialen Rechte zu ergreifen. Warum könne, fragen die Sachverständigen der CSL, das Luxemburger Parlament bei der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes keine dahingehende Resolution annehmen?
Der Schutz der Arbeitnehmerrechte müsse von übergeordneter Wichtigkeit sein im Verhältnis zur kompromisslosen Realisierung des europäischen Binnenmarkts. Kruzial sei auch, die freien Tarifvertragsverhandlungen und den Sozialdialog, zwei Elemente, die integraler Teil des europäischen Sozialmodells seien, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zu garantieren.
De Maart
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