Moskau wegen Folter verurteilt

Moskau wegen Folter verurteilt
(Patrick Pleul)

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Folter und Misshandlung von Festgenommenen in Polizeigewahrsam verurteilt.

Die Straßburger Richter gaben am Dienstag in zwei Urteilen fünf Russen im Alter zwischen 29 und 44 Jahren Recht, denen Moskau insgesamt 135.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Die Kläger waren nach eigenen Angaben nach ihrer Festnahme von Polizisten mit Stöcken geprügelt, mit Plastiktüten halb erstickt und stundenlang in schmerzhaften Positionen gefesselt worden. Damit hätten die Polizisten sie zu einem Geständnis bringen wollen.

Ärztlichen Attesten zufolge wiesen die Körper der Kläger Spuren schwerer Misshandlung auf, welche ihre Angaben untermauerten. Dennoch legten die russischen Justizbehörden die Klagen der Männer zu den Akten: Sie leiteten kein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlich beteiligten Polizisten ein. Die russischen Behörden wiesen die Foltervorwürfe zurück und machten geltend, die Männer hätten sich selbst die Wunden beigebracht.

Keine Registrierung der Festnahmen

Diese Darstellung bezeichnete der Straßburger Gerichtshof als wenig glaubwürdig. Die Justizbehörden hätten sich auf die Aussagen der Polizisten verlassen, anstatt den Vorwürfen nachzugehen. Als erschwerend wertete der Gerichtshof zudem die Tatsache, dass es keine Registrierung der Festnahmen gab, obwohl die Männer über längere Zeit von der Polizei festgehalten und verhört worden waren. Russland habe mit diesem Vorgehen gegen das Folterverbot verstoßen.

Die Urteile wurden von den sieben Richtern einer Kleinen Kammer gefällt. Russland kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann die Fälle dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun. Russland gehört bei den Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seit Jahren zu den Spitzenreitern. Im Januar waren bei dem Straßburger Gericht rund 7800 Klagen gegen Moskau anhängig.