Der hohe Beamte im Wohnungsbauministerium Daniel Miltgen war von der amtierenden Regierung wegen Vertrauensverlust abgesetzt worden und musste u.a. seine Ämter als Vorsitzender des „Fonds du logement“ und des „Fonds Syrdall“ abgeben.
Dagegen hatte Miltgen vor dem Verwaltungsgericht prozessiert und in erster Instanz im Juni 2016 verloren. Im Berufungsverfahren bestätigte nun die „Cour administrative“ das Urteil aus erster Instanz, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Recht auf Absetzung
Auch die Richter der zweiten Instanz waren der Meinung, dass genannte Beamte Mandatäre im Auftrag der staatlichen Autoritäten seien und dass im Umkehrschluss das Recht auf Ernennung das Recht auf Absetzung mit beinhaltet.
Solange der Grund stichhaltig ist, und auch dies sah das Gericht mit dem als Grund angegebenen Vertrauensverlust als erwiesen an. Die Absetzung von Daniel Miltgen könne also nicht als willkürlich angesehen werden, wie dieser plädiert hatte.
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