„Die Betreiber eines Restaurants im Osten des Landes“, so der Polizeibereicht, beschäftigten über einen längeren Zeitraum einen pakistanischen Staatsbürger: allerdings ohne dass dieser eine Aufenthaltsgenehmigung hatte, und demzufolge auch keine Arbeitserlaubnis. „Zudem wurde der Mann nicht ordnungsgemäß entlohnt und verfügte über keine ordnungsgemäße Unterkunft“, so der Bericht weiter.
Am 20. Dezember wurden daraufhin die zwei Betreiber des Restaurants auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus Luxemburg wegen Menschenhandel und Schwarzarbeit zum Zwecke der Arbeitsausbeutung verhaftet.
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