Meisch vor Gericht erschienen

Meisch vor Gericht erschienen
(Isabela Finzi)

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Am Montag fand die Fortsetzung des sogenannten „School-Leak“-Prozesses statt. Der eigentliche Sachverhalt rutschte in den Hintergrund und trotz der Anwesenheit des Bildungsministers Claude Meisch, blieb seine Rolle vor Gericht unklar. Diese Entscheidung wurde auf Dienstag vertagt.

Am Montag ging der sogenannte “School-Leak”-Prozess weiter. Dieser wurde seit den letzten beiden Verhandlungstagen im vergangenen September bis Januar ausgesetzt. Beim Prozess geht es darum, dass im März 2015 Prüfungsfragen sowie die Antworten für die Orientierungstest im Zyklus 4.2. der Grundschule in Umlauf gebracht wurden.

An diesem dritten Prozesstag stand der eigentliche Sachverhalt eher im Hintergrund. Bei diesem geht es um die Anklage von drei Sekundarlehrerinnen sowie dem Lebensgefährten einer der Lehrerinnen. Sie wurden wegen „violation du secret professionnel“ und „recel d’information“ angeklagt.

Mehrere Zeugen geladen

Beim Prozesstag am Montag stand eher die Frage im Vordergrund zu welchem Zeitpunkt das Bildungsministerium die Examensfragen an die Mitglieder des sogenannten „conseil d’orientation“ weitergeleitet hat und aus welchen Gründen einschließlich die Mathematiktests wiederholt werden mussten, obwohl beim “Leak“ im März 2015 nur Deutsch und Französisch in Umlauf gebracht wurde.

Zu den einzelnen Punkten wurden mehrere Zeugen an diesem Verhandlungstag befragt, darunter zuständige Beamte des Bildungsministeriums. Sie gaben Aufschluss darüber, wie die Tests in der Regel ablaufen und zu welchem Zeitpunkt die Unterlagen in etwa in Umlauf gebracht werden.

Ausmaß erst später bewusst

Der „Premier conseiller de gouvernement“ Lex Folscheid gab in seiner Aussage an, dass das Ministerium, durch eine E-Mail einer Lehrerin darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Prüfungsunterlagen in Umlauf seien. Diese E-Mail sei am Abend des 16. März 2015 beim Bildungsministerium eingetroffen, so Folscheid. Das Ministerium ging somit davon aus, dass die Unterlagen nur unter Staatsbeamten zirkuliere, was demnach noch keine Verletzung des Berufsgeheimnisses darstellt.

Allerdings seien in den darauffolgenden Tagen immer häufiger Meldungen im Bildungsministerium eingetroffen, dass die Prüfungsunterlagen für die Orientierungstest des Zyklus 4.2. in Umlauf seien. Damit sei für das Ministerium klar gewesen, dass es sich womöglich um ein Leck handele.

Welche Unterlagen jedoch genau „geleakt“ wurden und in welchem Ausmaß habe das Ministerium laut Folscheid zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewusst. Daher habe das Bildungsministerium entschlossen, dass die betroffenen 4.800 Schüler die Prüfungen in allen Fächern, Deutsch, Französisch wie auch Mathematik nachholen müssten. Diese Entscheidung habe man schnellstmöglich treffen müssen, bekräftigte Folscheid.Nach der Entscheidung die Test in allen Fächern zu wiederholen habe sich dann doch schnell herausgestellt welche Unterlagen genau zirkulierten, so Folscheid weiter.

Eine Frage des Datums

Aus den Befragungen ging zudem hervor, dass beim Bildungsministerium bestimmte Prozeduren bezüglich dem Umgang mit den Examensunterlagen verfolgt werden. Vertreter des Script (Service de Coordination de la recherche et de l’Innovation pédagogiques et technologiques) erläuterten, dass in der Tat die Examensfragen 2015 noch vor Abschluss der Prüfungen an die Mitglieder des „conseil d’orientation“ verschickt wurden. Dies sei das erste Mal, dass die Unterlagen frühzeitig verschickt wurden, erläuterte ein Vertreter des Script. Sonst habe man die Unterlagen nur auf einzelne Anfragen hin und erst nach Abschluss aller Prüfungen verschickt.

Die Unterlagen wurden somit am 13. März 2015 vom Script verschickt. Bei den Mitgliedern traf der Umschlag am 16. März ein, ohne besonderen Vermerk, dass es sich um vertrauliche Dokumente handele. Man habe die Unterlagen nicht mit einem besonderen Vermerk versehen, da die Dokumente schließlich nur als Information an das Lehrpersonal weitergeleitet wurde, so der Vertreter des Script in seiner Aussage.

Welche Rolle für Bildungsminister

Welche Rolle dem Bildungsminister Claude Meisch in diesem Prozess zukommt blieb auch am Montag noch unbekannt. Allerdings war Claude Meisch der im September verkündeten Vorladung des Staatsanwalts gefolgt und vor Gericht erschienen. Jedoch gleich zu Beginn der Sitzung erläuterte der Staatsanwalt, dass Claude Meisch nur als Informant gehört werden könne und somit keine Aussage als Zeuge unter Eid möglich sei.

Die Anwälte der Angeklagten zeigten sich darüber nicht erfreut. Das Gericht entscheidet nun erst am Dienstag ob Claude Meisch in diesem Prozess angehört wird und unter welchen Bedingungen.