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Mehr Transparenz, bessere Kontrolle

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Einfach mal so den Stromanbieter wechseln? Das kann man als Privathaushalt seit 2007. Anders als in den meisten anderen EU-Staaten nutzen in Luxemburg bislang aber nur wenige Verbraucher diese Gelegenheit.

Mitte August hat Wirtschaftsminister Jeannot Krecké im Parlament den Gesetzentwurf über das mittlerweile dritte „Liberalisierungspaket“ eingebracht. Es soll den Strommarkt transparenter und den Anbieterwechsel einfacher machen.

Logo" class="infobox_img" />Intelligente Stromzähler

Intelligente Stromzähler (Smart-Meter) erlauben anders als die klassischen Drehstromzähler eine zeitnahe Ermittlung des Energiebedarfs in einem Haushalt. Sie eröffnen dem Hausbesitzer – die entsprechende Hausinstallation vorausgesetzt – die Möglichkeit, den Stromverbrauch einzelner Steckdosen und damit einzelner Geräte zu ermitteln oder auch heimlichen Stromfressern auf die Spur zu kommen. Die Daten können über das Stromnetz auch zu dem Versorger übertragen werden (Powerline-Technologie). Intelligente Zähler sind meist auch mit mehreren Tarifen ausgestattet. In Spitzenstunden ist die Kilowattstunde teurer, an Wochenenden gibt es oft günstigere Tarife. Das alles soll in der Summe zu einem bewussteren Umgang mit den Elektrogeräten und einer besseren Auslastung des Netzes führen. Solche elektronischen Stromzähler bieten dem Anbieter neben der Möglichkeit der Fernablesung auch die Möglichkeit, säumigen Kunden den Strom aus der Distanz zu kappen.

Datenschützer sehen die Smart-Meter allerdings kritisch. Vor allem bei der Fernablesung via Powerline-Technologie könnten die Daten von Dritten abgefangen, manipuliert oder missbraucht werden.

Ob Strom durch die neuen Zähler billiger wird, ist keineswegs sicher. Ein nicht unerheblicher Teil der Einsparungen könnte auch von der teuren Technologie „aufgefressen“ werden.

(lm.)

Der Text dieser neuerlichen Überarbeitung der Gesetzgebung geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 zurück. Ein Teil der darin enthaltenen Maßnahmen waren bereits auf dem europäischen Instanzenweg, als Luxemburg sich 2007 sein erstes Gesetz über die Liberalisierung des Strommarktes gab.

Einer dieser Punkte ist die Verpflichtung des Stromlieferanten, den Verbraucher über den genauen Strommix (Kohlekraft, Kernkraft, Sonne, Wind, Wasser) und die damit verbundenen Emissionen (CO2, radioaktive Abfälle … ) zu informieren. Einzelne Anbieter verfügen zwar auch heute bereits über diese Informationen, die Offenlegung gegenüber dem Kunden ist aber keine gesetzliche Pflicht. Mit der angestrebten Überarbeitung des Stromgesetzes wird auch der Stromwechsel präziser geregelt.

Verschleppungstaktik

Zum einen werden die Universalrechte des Kunden (insbesondere die Grundversorgung) genauer geregelt, zum anderen wird verbindlich festgeschrieben, dass ein Anbieterwechsel innerhalb von drei Wochen nach der Antragsstellung realisiert sein muss. Damit schiebt der Gesetzgeber der allzu oft praktizierten Verschleppungstaktik der Versorger einen Riegel vor.

Über die Einhaltung der Spielregeln wird in Zukunft ein unabhängiger Schlichter wachen, der von jedem unzufriedenen Kunden im Streitfall angerufen werden kann. Späterhin soll die Mission dieses Schlichters auch auf den Gasmarkt ausgedehnt werden.

Legislativer Lernprozess

Auf negative Erfahrungen mit einem überzogenen Liberalisierungskurs (vor allem, aber nicht nur, in Großbritannien) geht ein anderer Punkt zurück. Auf der Jagd nach dem schnellen Geld haben viele der großen Stromanbieter die Investitionen in den Unterhalt und den Ausbau der Netze auf ein absolutes Minimum reduziert. Mit dem Resultat, dass es immer öfters zu Strompannen und Blackouts kommt.

Eine denkbar schlechte Ausgangsbasis gerade zu einem Zeitpunkt, wo in den meisten Staaten der Ausstieg aus der Atomkraft politisch beschlossenen Sache ist. Eine Energiewende, die nicht ohne Umbau der großen Versorgungsnetze zu machen ist.

Das dritte legislative Paket der EU über die Liberalisierung des Strommarktes hält deshalb ausdrücklich fest, dass die Netzbetreiber einer speziellen Zertifizierung bedürfen. Zudem müssen sie die langfristige Versorgungssicherheit garantieren und über ein Netz verfügen, das auch zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist.

Priorität für „Erneuerbare“

Überarbeitet werden aufgrund der bisherigen, eher negativen Erfahrungen, auch die Bestimmungen über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Ressourcen. Vorbei die Zeiten, in denen mit echten oder vermeintlichen Argumenten über Netzauslastungen und dergleichen Produzenten von Strom auf Basis erneuerbarer Ressourcen (Wind, Strom, Biogas) ein Netzanschluss verweigert wurde. Die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Ressourcen ist in dem neuen Text als „prioritär“ eingestuft.

Die Gesetzesnovelle sieht schließlich die stufenweise Einführung von sogenannten „intelligenten“ Stromzählern, auch „Smart-Meter“ genannt, vor. Diese elektronischen Zähler sollen helfen, die Stromfresser in den Haushalten aufzuspüren.

Durch deren Austausch bzw. durch einen bewussteren Umgang mit ihnen soll der Stromverbrauch europaweit um bis zu zehn Prozent gesenkt werden. Die elektronischen Wunderkisten sind allerdings nicht ganz unumstritten (siehe Kasten).