Die Regierung beschäftigte sich während ihres Ministerrates am Freitag mit den Rechten der Strom- und Gaskunden; dies entsprechend einer EU-Direktive, die gemeinschaftliche Regeln für den europäischen Markt definiert. So wird den Stromkunden bessere Einsicht in ihren Konsum garantiert und der Wechsel des Anbieters wird vereinfacht. Innerhalb eines Monats muss ein solcher Wechsel (ohne Mehrkosten) vollzogen werden können. Die Rechte für Gasbezieher werden in dem gleichen Sinn abgeändert wie jene beim Elektrizitätsmarkt.
" class="infobox_img" />Der Staat wird sich an den Kosten bezüglich der Erweiterung des Hubert Clément Lyzeums beteiligen. (Foto: Tageblatt)
Der Ministerrat stimmte dem Aus- und Umbau des Escher „Lycée Hubert Clément“ (benannt nach dem früheren Escher Bürgermeister und Tageblatt-Direktor) zu. Die Arbeiten betreffen vor allem das Gebäude C, das aus den 50er-Jahren stammt und in dem eine Reihe von Klassenzimmern, ein wissenschaftlicher Flügel und der Festsaal untergebracht sind. Die tragende Struktur wird überprüft und die gesamte Technik muss ersetzt werden. Auch im Gebäude A werden Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.
Energie-Fragen
Weiter wurden großherzogliche Reglemente zur energetischen Leistung von Wohn- und Funktionsgebäuden angenommen. Baugenehmigungen, die nach dem 1. Juli 2012 eingereicht werden, müssen der Energieklasse C und der Isolierungsklasse B entsprechen. Ab dem 1. Januar 2015 gelten dann die Klasse B für die thermische Isolierung und die Klasse A für die energetische Leistung.
Das Steuerkredit von 20.000 Euro für die Eintragung eines Immobilienkaufs für Wohnungszwecke wird in Zukunft geteilt. 10.000 Euro stehen jedem Käufer einer Immobilie für die eigenen Wohnzwecke zu. Die andere Hälfte wird voll ausbezahlt, wenn das Wohnhaus bestimmten Kriterien von Energieeffizienz entspricht. So stehen die restlichen 10.000 Euro gleich bereit, wenn es sich beim erworbenen Haus um ein Passivhaus (Klasse A) oder um ein Niedrigenergiehaus (Klasse B) handelt. Wer ein Haus der Klasse C oder D kauft, hat drei Jahre Zeit, um das Haus in Sachen Energieverbrauch so zu sanieren, dass es in die Klasse A oder B klassiert werden kann. Fällt ein Haus in keine der Klasse A bis D hat der Besitzer drei Jahre Zeit, um das Haus für die Klasse A, B, C oder D fit zu machen.
De Maart

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