Dienstag11. November 2025

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Mehr Klarheit beim Reißverschluss

Mehr Klarheit beim Reißverschluss
(Code de la route)

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Für viele Autofahrer in Luxemburg scheint das Reißverschlussverfahren vor einer Baustelle ein Mysterium. Ab dem 1. Juni werden Schilder beim Einfädeln helfen.

Fast täglich gibt es auf irgendeiner Autobahn in Luxemburg eine Baustelle.
Durch die oftmals auf nur eine Fahrspur verengte Lücke vor der Baustelle drücken und blockieren sich dann die Autofahrer oft schon hunderte Meter vor der eigentlichen Verengung. Fazit: Stau. Obwohl das Reißverschlussverfahren über Straßenverkehrsordnung (Code de la route) geregelt ist, funktioniert es im wirklichen Leben fast kaum.

Jetzt will der Staat mit neuen Hinweisschildern vor einer Fahrbahnverengung das Einfädeln erleichtern. Hält man sich nicht daran droht ein Strafzettel in Höhe von 74 Euro. Hier ein extremes Beispiel aus Russland:

Die Nebelleuchte kann ab dem 1. Juni nicht nur bei Nebel, Schnee und Starkregen eingeschaltet sein, sondern auch bei anderen „widrigen“ Umständen mit schlechter Sicht.

Neuerungen gibt es auch für die Fußgänger. Durften sie bisher erst 50 Meter neben einem Zebrastreifen die Straße überqueren, gelten ab Freitag 30 Meter. Ab Freitag muß der Blinker in sämtlichen Überholsituationen eingesetzt werden, auch beim umfahren eines parkenden Autos.

Daneben wird auf das strikte Halteverbot auf National- wie auch Landstraßen am Seitenstreifen hingewiesen. Der Ministerrat hatte vor kurzem angekündigt durch einen Maßnahmenkatalog die Verkehrssicherheit erhöhen zu wollen.