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Manche Täter ändern ihre Strategie

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LUXEMBURG - Seit dem 1. November 2003 ist das Gesetz gegen häusliche Gewalt in Kraft. Das Ministerium für Chancengleichheit stellt einen Anstieg der Fälle fest.

Wie Ministerin Françoise Hetto-Gaasch im Vorwort zu der entsprechenden Broschüre schreibt, ist häusliche Gewalt seit dem Inkraftreten des entsprechenden Textes keine Privatangelegenheit mehr.
„Wer schlägt, muss gehen“. Seit 2003 hat Luxemburg ein Gesetz gegen häusliche Gewalt. Nun wurde eine zweite Bewertung vorgenommen.

Häusliche Gewalt kommt in allen Gesellschaftsschichten vor, als ein Phänomen, das alle Altersgruppen und sozialen Schichten betrifft. Um eine Evaluation des Gesetzes urchführen zu können, wurden von den Autoren der Zwischenbilanz zahlreiche Gespräche mit Vertretern betroffener Institutionen wie Beratungsstellen und Frauenhäusern, aber auch mit Polizei, Justizbeamten und Menschenrechtsorganisationen geführt.

Deutlicher Anstieg der Fälle

Die Gesprächspartner schilderten übereinstimmend, dass es einen deutlichen Anstieg der Fälle häuslicher Gewalt gab; dies sei aber nicht auf eine generelle Zunahme zurückzuführen, sondern vielmehr auf die Tatsache, dass die Dunkelziffer sinkt, d.h. dass sich mehr Opfer melden.

Festgestellt wurde weiter, ähnlich wie in einer ersten Einschätzung der Auswirkungen des Gesetzes, dass besonders Menschen mit Migrationshintergrund und aus sozial schwachen Schichten zu häuslicher Gewalt neigen. Der Anteil der Ratsuchenden aus Mittel- und Oberschicht nehme hingegen tendenziell ab. Der Anteil der Betroffenen, die das Gesetz kennen, nimmt zu: Die Informations- und Sensibilisierungskampagnen zeigen demnach Wirkung.

Neue Täterstrategien

Doch auch die Täter kennen mittlerweile die Gesetzeslage besser und stellen sich durch veränderte Strategien darauf ein. Es wurden Fälle geschildert, in denen Täter nach dem ersten Verweis aus der Wohnung bei weiteren Gewalttaten „verdeckter zuschlagen“ oder sich von physischer Gewalt auf massive psychische Gewalt umstellen.

Die Autoren der Studie bemerken außerdem, dass das Tabuthema „Frauen als Täterinnen“ (gegenüber den Kindern, aber auch gegenüber den Partnern) langsam aufbricht.
Die festgestellte Gewalt wird außerdem massiver. Es wurde über Fälle berichtet, bei denen die Täter nach einer ersten Verweisung wesentlich brutaler vorgingen.

Mehr Schutz benötigt

Diese Frauen brauchen egebenenfalls mehr Schutz, als die Verweisung des Täters aus der Wohnung ihnen bringen kann. Dies könnte ein Grund für die hohe Belegung von Frauenhäusern sein, die nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht etwa abgenommen hat. Immerhin kommen weniger akute Fälle in die Frauenhäuser: Spontane Notaufnahmen von Frauen (und ihren Kindern) gibt es seltener; die Frauen kommen geplanter und besser vorbereitet in die spezialisierten Einrichtungen.

Die Polizei handelt laut Studie meist richtig, wenn sie zu Hilfe gerufen wird. Es gibt laut vorliegender Zwischenbilanz aber immer wieder Rückmeldungen in Fällen, bei denen die Beamten sich „nicht richtig“ verhalten haben. Als Schwachpunkte beim Gesetz wurden die fehlende Rolle der Kinder, die nicht ausreichend darin berücksichtigt sind, und der Mangel an Inverantwortungnahme der Täter genannt.