Dies ist so nicht ganz richtig, wie es bei der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage heißt: Es handele sich lediglich um den Zeitraum, für den die Behörden derzeit nachfragen, ob alle Parteien des Prozesses zur Verfügung stehen. „Herr Perrin sollte vielleicht nicht immer so schnell twittern“, sagte der Pressesprecher.
Der beschuldigte Journalist Perrin war bekanntlich freigesprochen worden. Da die Staatanwaltschaft „appel général“ einlegte, wird aber auch sein Fall in der Berufung erneut verhandelt. Die beiden früheren PwC-Mitarbeiter Deltour und Halet hatten ebenfalls Einspruch gegen ihre Verurteilung eingelegt.
Appel du procès #luxleaks : du 30/11/ au 12/12/16
— edperrin (@edperrin) 11. August 2016
De Maart
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