Wegen unfreiwilligerVerletzungen verurteilt

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DIEKIRCH - Am 26. Mai vor zwei Jahren kam es zu einem folgenschweren Unfall in Pommerloch, als ein Wagen mit übertriebener und unzulässiger Geschwindigkeit beim Überholen einen vor ihm fahrenden Wagen rammte, der ebenfalls auf diese Spur schwenkte.

Dabei kam es zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Auto, in dem eine schwangere Frau saß. Sie wurde schwer verletzt; das sieben Monate alte Kind im Mutterleib sollte sterben. Die wesentliche juristische Frage in diesem Prozess war die, ob es sich bei dem Ungeborenen gemäß Gesetz um einen Menschen oder um eine Sache, ein Objekt handelte.

Mensch

Me Vogel hatte sich ungehalten gezeigt und daran erinnert, dass der Gynäkologe ausgesagt habe, es habe sich um „einen totalen Menschen“ gehandelt, woraufhin jedoch die Verteidigung der beiden Beschuldigten entgegnete, diese Argumentation sei falsch. Sie beriefen sich auf unsere Gesetzgebung und die Jurisprudenzen des belgischen und französischen Kassationshofes, die im Endeffekt besagen, dass als Mensch zu betrachten ist, wer geboren und lebensfähig ist („né vivant et viable“).
Im vorliegenden Fall war das Kind jedoch im Mutterleib gestorben … Also nur eine „Sache“?
Das Gericht bestätigte dies und hielt das Vergehen des unfreiwilligen Totschlags nicht zurück, sondern das der unfreiwilligen Verletzungen, wie es der Substitut gefordert hatte.
Strafe: 1.200 bzw. 2.500 Euro Bußgeld und drei Jahre Führerscheinentzug, davon zwei mit Aufschub für die beiden Verurteilten.r.d.