Samstag18. Oktober 2025

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Wähler bezahlt für sein Wahlrecht

Wähler bezahlt für sein Wahlrecht
(Tageblatt/Pierre Matgé)

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Knapp fünf Prozent der Wahlberechtigten wählten im Oktober per eingeschriebenen Brief. Doch für die im Ausland abgeschickten Umschläge werden teilweise hohe Unkosten fällig. Muss der Bürger für sein Wahlrecht bezahlen?

Von den insgesamt 263.068 berechtigten Wählern bei den letzten Gemeindewahlen im Oktober haben sich 12.027 für die Briefwahl entschieden. Dies sind immerhin knapp fünf Prozent der Wahlberechtigten. Doch ist die Wahlpflicht bzw. das Wahlrecht eines Bürgers überhaupt noch gegeben, wenn dieser sich im fernen Ausland mit hohen Unkosten selber daran beteiligen muss? Diese Problematik warf der Abgeordnete Ben Fayot in einer parlamentarischen Frage auf.

Der Briefumschlag für die Rücksendung wird bereits mitgesendet. Nur dieser darf benutzt werden. Allerdings entspricht er keinem Standardmaß und manche Länder verlangen dafür sehr hohe Gebühren. Dazu gesellen sich noch die Unkosten für einen eingeschriebenen Brief. In Österreich beispielsweise werden 13 Euro Extragebühr für das Sondermaß des Umschlags fällig, so der LSAP-Abgeordnete Ben Fayot.

Wähler trägt die Unkosten

Es sei vorgesehen, im Rahmen des Möglichen, das Maß der Briefumschläge zu ändern, so Halsdorf in seiner Antwort. Man müsse allerdings dabei auch die Größe und Form des Wahlzettels beachten. Dennoch sei der Staat nicht verpflichtet, die Unkosten bei der Briefwahl zu tragen.

Allerdings gab es kurz vor den Gemeindewahlen 2011 einige Wählerbeschwerden in der Gemeinde Bettemburg, so Halsdorf. Dies geht auf eine frühere parlamentarische Frage von der Abgeordneten Josée Lorsché zurück. Probleme gab es vor allem bei der Organisation. So seien manche Wahlzettel gar nicht beim Wähler angekommen, bei andren fehlte die Adresse auf dem Rücksendeumschlag, oder dieser war nicht ausreichend frankiert worden.