GerichtsprozessVom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Gerichtsprozess / Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Es ist nicht einfach, ein Urteil zu fällen, wenn Aussage gegen Aussage steht Foto: Editpress/Alain Rischard

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Der heute 40-jährige Ali G. musste sich vor Gericht wegen mehrfacher Vergewaltigung in einem besetzten meist von Obdachlosen genutzten Squat auf Howald verantworten. Das in die Drogenszene abgerutschte Opfer war kurz vorher von seinen Eltern auf die Straße gesetzt worden.

Das mutmaßliche Opfer und sein Freund hatten dem Beschuldigten, der damals über viele Drogen verfügte, das Gebäude überhaupt erst als Nachtlager angegeben. Sie hatten ein erstes Mal zu dritt in diesem Haus Drogen konsumiert und die Nacht auch dort verbracht.

Die Klage führende Frau sagte unter Eid aus, dass sie in zwei Phasen und gegen ihren Willen vom Angeklagten sexuell belästigt und ihre physische Integrität verletzt worden war. „Ech war deemools ganz komesch“, so die Zeugin abschließend.

Der vorbestrafte Beschuldigte schwor bei Gott und der Welt, dass es sich um einvernehmlichen Sex ohne Gegenwehr handelte, was auch indirekt vom vermeintlichen Opfer bestätigt worden war, das trotzdem 15.000 Euro als moralischen Schadenersatz einklagte.

Doch wie so oft in solchen Fällen stand Aussage gegen Aussage. Die Verteidigung schloss sich dem Narrativ ihres Mandanten an und bat um einen Freispruch. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft glaubte der Klägerin allerdings und forderte acht Jahre Haft.

Am Mittwoch nun wurde der Mann freigesprochen.

Es ist nicht einfach, ein Urteil zu fällen, wenn Aussage gegen Aussage steht
Es ist nicht einfach, ein Urteil zu fällen, wenn Aussage gegen Aussage steht Foto: Editpress/Alain Rischard