Die Taten gehen auf die Jahre 2009, 2010 und 2011 zurück. In allen Fällen werden dem heute 26-jährigen Beschuldigten unsittliche Berührungen und in einem Fall sogar eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen.
Eine Tat, die vom 16. Januar vergangenen Jahres, hat die Polizei auf die Spur des Beschuldigten gebracht. Bei dieser soll er versucht haben, ein Mädchen zu vergewaltigen. Vor dieser versuchten Vergewaltigung wurden bereits in den Jahren 2009 und 2010 mehrere Klagen wegen sexueller Belästigung gegen unbekannt eingereicht. Auch die Täterbeschreibungen der Opfer passten jedes Mal zum Aussehen des Angeklagten. Bei den Ermittlungen konnte die Polizei feststellen, dass der Mann kein Alibi für die Tatzeit hatte.
Sexuelle Belästigung
Für die Tat am 16. Januar 2011 gibt es eine Zeugin, die die Schreie des Mädchens hörte. Zudem wurden DNA-Spuren des Beschuldigten gefunden. Der 26-jährige Angeklagte sagte während des Prozesses, er sei zu dem Zeitpunkt nicht am Tatort gewesen. Der Tathergang ist in allen Fällen gleich. Jedes Mal belästigte er die Frauen gegen ihren Willen sexuell. Der Beschuldigte verfolgte die Frauen zu Fuß auf dem Heimweg oder nach dem Diskobesuch.
Teilweise soll er seine Opfer festgehalten, sie an den Haaren gezogen und zu Boden gestoßen haben. Alle Opfer erkannten den Beschuldigten während der Gerichtsverhandlungen als Täter wieder. Ein weiteres belastendes Indiz war die Tatsache, dass der Angeklagte eine auffällige schwarze Brille trug, die alle Opfer beschreiben konnten.
Der Angeklagte selbst sagte Anfang März vor dem Richter, dass er zwar wüsste, dass er etwas Schlechtes getan habe, doch an die genaue Zeit könne er sich nicht mehr erinnern.
Gedächtnisverlust?
Auch die Gesichter der Frauen konnte er sich nicht merken, sagte der Beschuldigte. Zwei Taten hatte er allerdings zugegeben. Sein Rechtsanwalt Me Rosario Grasso unterstrich in seinem Plädoyer, dass sein Mandant zwar laut Psychiater nicht krank sei, doch er bräuchte Hilfe, um seine Traumata aus vorherigen Beziehungen besser zu verarbeiten.
Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft mit eventueller Bewährung.
Der 26-jährige Mann wurde gestern zu einer Haftstrafe von vier Jahren, davon drei auf Bewährung, verurteilt. Zusätzlich muss er 5.000 Euro an die Nebenkläger zahlen. Die versuchte Vergewaltigung wurde nicht von den Richtern zurückbehalten, sondern lediglich nur die unsittlichen Berührungen.
De Maart

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