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In den letzten drei Jahrzehnten haben sich die Landschaften in Luxemburg sehr verändert, unter anderem wegen der dynamischen Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung. Der sektorielle Plan „Landschaft“ soll Ordnung in das Wirrwarr bringen. René Hoffmann

Der „plan sectoriel“ zur Landschaft soll helfen, die Raumentwicklung in Luxemburg an den Zielen des Integrierten Verkehrs- und Landesentwicklungskonzeptes (IVL) zu orientieren. Er soll auch dazu beitragen, das Siedlungswachstum natur- und landschaftsverträglich zu gestalten. Dieser sektorielle Plan soll ferner eine Basis für eine „offensive Landschaftspolitik“ sein. Luxemburg hat 2007 die europäische Landschaftskonvention unterschrieben. Diese fordert eine enge Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Akteuren. In diesem Sinne wurde am 6. November 2007 eine Landschaftskonferenz organisiert. Luxemburg muss seine Raumgestaltung überdenken, wenn Wachstum und Lebensqualität weiterhin Hand in Hand gehen sollen. Die Schaffung von immer mehr Arbeitsplätzen, der Bevölkerungszuwachs, die Zunahme an Pendlern, der progressive Verlust der Biodiversität, die Entwicklung der Landwirtschaft, die zunehmenden Verkehrsprobleme … alles dies schreit nach einem rechtsverbindlichen Planungsrahmen für Gesamt-Luxemburg. Der „plan sectoriel Landschaft“ hat so vielfältige Aufgaben. Er hat aber zum Hauptziel, konkrete, abgestimmte und verbindliche Vorgaben und Planungsinstrumente für die Fachpolitiken (Wirtschaft, Umwelt und die kommunale Planung) zu liefern und Rechtssicherheit zu schaffen.
„Der Plan hat nicht als Ziel, die einzelnen Parzellen zu analysieren. Er dient lediglich als Basis für Diskussionen, aus denen Grundsätze und Ziele zum Schutz und zur Entwicklung der Landschaften hervorgehen sollen“, so Frank Wolff vom Umweltministerium. Dieser Schutz kann sich auf den Schutz und die Entwicklung großräumiger Landschaften („grands ensembles paysagers“) oder auf die Sicherung spezifischer Schutzgüter („zones prioritaires“) beziehen. Die Experten diskutieren aber auch über die Einführung von „zones d’aménagement paysager“ mit gestalterischer Schwerpunktsetzung oder einer „coupure verte“ an den Stadt- und Dorfrändern.

Schwerpunkte

Der Landschaftsplan setzt thematische Schwerpunkte. Er betrachtet Landschaften als Naturerbe, als Kulturerbe und als Faktor für Lebensqualität. Er behandelt auch die biologische Vielfalt des Raumes, die landschaftsgebundene Erholung und die Freiraumstruktur in Verdichtungsräumen. So zählen unter anderem viele Täler des Öslings, die Schichtstufen des Luxemburger Sandsteins, diverse Felsformationen, die weiten Flussauen und die naturnahen Waldgebiete als Naturerbe.

Prüfung

In der Kategorie Kulturerbe werden zum Beispiel die historischen Dorfstrukturen des „Kiischpelt“ (Kautenbach, Wilwerwiltz), die Ginsterheiden, die Niederwaldwirtschaft, die kleinen Winzerdörfer und die landschaftsprägenden Reste des Tagebaus im Süden aufgezählt. Die Lebensqualität spielt gleichermaßen eine vitale Rolle. Eine positiv empfundene Landschaft erhöht die Lebensqualität. So wird der Grüngürtel zwischen den Ballungsgebieten des Zentrums und des Südens als sehr erholsam und schön angesehen. Ebenso die ländlich geprägten Räume des Gutlandes, der Mosel und des Öslings. Naturparks, Biotoplandschaften, großen Wäldern usw. kommen in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu. „Ziel ist es, die biologische Vielfalt und traditionellen Landschaften zu erhalten“, so der chargé de mission des Ministeriums. Der sektorielle Plan „préservation des grands ensembles paysagers et forestiers“ wird von einer interministeriellen Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Sie steht in regelmäßigem Kontakt mit einer Koordinationsgruppe. Diese hat die Aufgabe, die diversen sektoriellen Pläne aufeinander abzustimmen. „Ziel ist es, ein kohärentes Ganzes zu bilden“, so Frank Wolff. Eine Herausforderung kommt noch auf den Plan zu. Die Pläne „Landschaft“, „Transport“, „Gewerbegebiete“ und „Wohnungsbau“ sind der strategischen Umweltprüfung unterworfen. Eine europäische Richtlinie schreibt nämlich vor, die Pläne auf ihre ökologische Verträglichkeit (Klimaschutz, Habitatregelungen usw.) zu überprüfen. Im Augenblick wird ein Lastenheft erstellt. Im Frühjahr ’09 ist mit den ersten Schlussfolgerungen zu rechnen. Was den sektoriellen Plan „Landschaft“ anbelangt, ist geplant, ihn noch dieses Jahr, zusammen mit dem Transportplan, den verantwortlichen Parlamentskommissionen vorzustellen. Das Votum des Planes im Abgeordnetenhaus wird jedoch voraussichtlich erst unter der nächsten Regierung erfolgen. 

Landschaft – ein weiter Begriff 
  
 Die Europäische Landschaftskonvention von Florenz (I) hat 2000 den Begriff „Landschaft“
 sehr weit gefasst: „Landschaft ist ein Gebiet, wie es von Menschen wahrgenommen
 wird, dessen Charakter das Ergebnis der Wirkungen und Wechselwirkungen von natürlichen
 und/oder menschlichen Faktoren ist“. Diese Definition bezieht sich somit auf
 unterschiedlichste Landschaftstypen. Die Übereinkunft „erstreckt sich auf natürliche, ländliche,
 städtische und verstädterte Gebiete. Es schließt Landflächen, Binnengewässer und
 Meeresgebiete ein. Es betrifft Landschaften, die als außergewöhnlich betrachtet werden können,
 ebenso wie als alltäglich zu bezeichnende oder beeinträchtigte Landschaften.“
 Die Landschaftskonvention definiert des Weiteren die Prioritäten der Landschaftspolitik wie folgt:
 • Formulierung von Landschaftsqualitätszielen
 • Maßnahmen zum Schutz charakteristischer Merkmale der Landschaften, basierend auf dem Natur- und Kulturerbe
 • Strategie zur Steuerung von Veränderungsprozessen, um eine nachhaltige Landschaftsentwicklung zu gewährleisten
 • Maßnahmen, die Landschaften aufwerten, wiederherstellen und gestalten sollen.
 In der Präambel des Dokumentes ist des weitern vermerkt, dass die Landschaft „auf kulturellem,
 ökologischem, umweltpolitischem und gesellschaftlichem Gebiet eine wichtige Rolle im öffentlichen
 Interesse spielt…“, „eine die wirtschaftliche Tätigkeit fördernde Ressource darstellt…“,
 „zur Herausbildung lokaler Kulturen beiträgt…“, „ein grundlegendes Element des europäischen
  Natur- und Kulturerbes darstellt…“ und „überall einen wichtigen Teil der menschlichen Lebensqualität darstellt…“.