Donnerstag13. November 2025

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Neuregelung verbietet „Eintrittsgeld“

Neuregelung verbietet „Eintrittsgeld“

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Am Freitag hat der Ministerrat einem Vorgesetzesprojekt in Bezug auf gewerbliche Mietverträge zugestimmt. Demnach soll das Eintrittsgeld „Pas-de-porte“ verboten werden. Mietverträge werden neu geregelt.

In den letzten Jahren wurden Nehmer eines gewerblichen Mitvertrags ungenügend geschützt, so das Mittelstands- und Tourismusministerium in einer Mitteilung am Montag. Dies hatte immer wieder zu nachteiligen Situationen bis hin zu zahlreichen Konkursen bei den Mietern geführt. Vor allem in Luxemburg-Stadt, wo im September 20 Läden ihre Tore schließen mussten.

Immobilienagenturen und Spekulanten hatten anhand von Spekulationsspiralen, Untervermietungen und zahlreichen Zwischenhändlern die Mietpreise immer wieder in die Höhe getrieben. Dieses Spiel wurde derart dreist getrieben, dass auch Unternehmen, die bereits seit Generationen ihre Geschäftsfläche an einem Ort mieten, mit der Mieterhöhung nicht mehr mithalten konnten und Konkurs anmelden mussten. Vor allem das sogenannte „Pas-de-porte“, also Zahlungen eines neuen Mieters an den Vermieter oder den Besitzer, wurden verantwortlich gemacht für die so entstandene Misere für Beschäftigte.

„Pas-de-porte“ verboten

Laut dem neuen Vorgesetzesprojekt „Avant projet de loi“ soll die Dauer eines gewerblichen Mietvertrages eingeschränkt werden. Waren es früher 3+3+3 Jahre, soll nun die Mindestdauer des Vertrages auf neun Jahre festgelegt werden. Nur dem Mieter bleibt dabei die Möglichkeit, alle drei Jahre aus dem Vertrag auszusteigen. In den ersten beiden Jahren – am schwierigsten ist die Anfangszeit – kann der Mieter den Vertrag jederzeit kündigen. Die sogenannten Eintrittspreise „Pas-de-porte“ wurden komplett verboten. Auch wurden Verlängerungen, Erneuerungen, Kündigungsbedingungen sowie die Möglichkeiten zur Untervermietung sowie zur Weitergabe des Mietvertrages neu geregelt.

Da es sinnlos wäre, Mietbeträge zu drosseln, wurde beim neuen Vorgesetzesprojekt ein zivilrechtliches Instrument geschaffen. Dies betrifft speziell Lokale, die einer kommerziellen oder handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Nicht betroffen vom neuen Gesetzesprojekt sind Einkaufszentren (Shopping-Center) und Einkaufspassagen. Auch Geschäftsräume und Freischaffende Aktivitäten sind davon ausgeschlossen.