Grundstudien-Börse von 4.600 Euro gefordert

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In einer Unterredung mit Hochschulminister Claude Meisch wiederholten die Vertreter des OGBL die Forderungen der Gewerkschaft bezüglich der Studienbeihilfen.

Die Basisbörse müsse auf 4.600 Euro angehoben werden, so dass sie der Summe des 2010 abgeschafften Kindergeldes entspreche, zusätzlich den Anpassungen an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten seit 2006. Die Grundbörse dürfe nicht weniger ausmachen als Kindergeld mit Kinderbonus und Schulanfangszulage zusammen.

Was die Sozialbörse angeht, so ist die Obergrenze von 4,5 mal den Mindestlohn dem OGBL zu niedrig. Die finanzielle Situation eines Haushalts würde zudem durch die Anzahl der Kinder und durch die Verschuldung bestimmt. Auch die Bedingungen für den Erhalt der Mobilitätsbörse müssten überarbeitet werden, um jegliche Ungleichheiten zu vermeiden. Der OGBL verlangt außerdem, dass das Gesetz eine Anpassung der Studienbeihilfen an die realen Lebenshaltungskosten vorsieht. Minister Meisch rief noch einmal die Prinzipien des neues Gesetzes in Erinnerung. Der OGBL seinerseits zeigte sich nicht einverstanden mit den Sparargumenten der Regierung. Es sei nicht annehmbar, dass in einem Bereich gespart werde, der so wichtig für die Zukunft des Landes sei.