Den LKW-Fahrern auf den Zahn gefühlt

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Über 1.500 gebührenpflichtige Verwarnungen wurden im ersten Quartal 2013 im Straßengüterverkehr ausgeteilt. Daneben bearbeitete die Staatsanwaltschaft 69 Strafanzeigen gegen LKW-Fahrer.

Im ersten Quartal 2013 wurden bei Kontrollen im Straßengüterverkehr seitens der Zoll- und Akzisenverwaltung insgesamt 1526 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt. Dies entspricht einer Summe von 231.041 Euro. Auch wurden 69 Strafanzeigen gegen LKW-Fahrer an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Am häufigsten bemängelt wurden das Nicht-Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten und Ruhepausen, die fehlerhafte Sicherung der Ladung oder versäumte Zahlungen der nationalen Straßennutzungsgebühr für LKW.

Technische Mängel

Auch zahlreiche technische Mängel bei Reifen, Bremsen und Fahrwerk konnten in Zusammenarbeit mit den SNCT-Prüfern aufgedeckt werden. Hier kam eine mobile Kontrollbühne zum Einsatz.

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die LKW mussten in diesem Fall entweder vor Ort repariert oder von der Motorradstaffel der Zollverwaltung zur nächsten Werkstatt eskortiert werden.

Ein LKW-Fahrer musste sich einer Zwangsruhepause von 46 Stunden unterziehen. Er hatte die gesetzlichen Lenk- und Ruhepausen „grob missachtet“.