Mittwoch29. Oktober 2025

Demaart De Maart

Luxemburg und Paris stehen vor Gericht

Luxemburg und Paris stehen vor Gericht
(AFP/Archiv)

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Wegen zu niedriger Mehrwertsteuer auf E-Books müssen sich am Donnerstag Luxemburg und Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verantworten.

Die EU-Kommission hat Luxemburg und Frankreich vor Gericht zitiert. Beide Länder müssen sich wegen zu niedriger Mehrwertsteuer auf elektronischen Büchern (E-Books) verantworten. In Luxemburg beträgt dieser Steuersatz derzeit 3 Prozent, in Frankreich 7 Prozent. Die EU-Kommission will beide Länder verpflichten, die Steuersätze auf das übliche Niveau anzuheben – in Luxemburg auf 15 Prozent und in Frankreich auf 19,6 Prozent.

Logo" class="infobox_img" />Luxemburgs niedrige Steuer auf E-Books ist ein Dorn im Auge der EU-Kommission und anderen EU-Ländern. (Bild: dpa-Archiv)

Brüssel verweist dabei auf Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Steuersätze. Anbieter wie Amazon oder Apple-Bookstore betreiben ihr Europa-Geschäft von Luxemburg aus.

Juristische Grauzone

Luxemburg und Frankreich berufen sich bei ihren Steuerregelungen auf eine EU-Richtlinie. Demnach dürfen Länder für bestimmte Güter eine ermäßigte Mehrwertsteuer verlangen. Dabei geht es um eine juristische Grauzone. Das Ganze wird als „Lieferung von Büchern“ definiert. Brüssel will diese Regelung nicht akzeptieren.

Großbritannien, Polen und die Niederlande haben den Stein ins Rollen gebracht. Diese Länder befürchten wirtschaftliche Nachteile durch die niedrigen Steuersätze in Paris und Luxemburg. Sie beschwerten sich bei der EU-Kommission. Brüssel hat im Oktober 2012 angekündigt, Luxemburg und Frankreich wegen Konkurrenz-Fälschung anzuklagen, falls beide Länder die TVA auf E-Books nicht anheben würden. Das Ultimatum aus Brüssel lief zum Jahresende ab.

Anfang 2015 ist eh Schluss mit den Steuervorteilen. Dann soll sich die Besteuerung der E-Book-Verkäufe ohnehin danach richten, welcher Steuersatz im Land des Käufers, statt Verkäufers, herrscht.