Kraftwerk-Beat-Streit geht nach Luxemburg

Kraftwerk-Beat-Streit geht nach Luxemburg
(dpa)

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Seit fast zwei Jahrzehnten streitet der Komponist und Produzent Moses Pelham mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk um einen Beat von zwei Sekunden – und ein Ende ist nicht in Sicht. Jetzt soll sich Luxemburg darum kümmern.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) setzte das Verfahren am Donnerstag aus, um eine Reihe von Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Damit geht der Fall erst einmal nach Luxemburg, ehe ihn Karlsruhe mit einem abschließenden Urteil entscheiden könnte.

Gestritten wird um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ von 1977. Pelham hatte die Sequenz 1997 ohne Erlaubnis benutzt und in Endlosschleife unter den Song „Nur mir“ mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt.

„Sampling“

Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter sieht sich um seinen Beat bestohlen und hat Pelham verklagt. Der Streit hat für die Musikbranche grundsätzliche Bedeutung: Denn das „Sampling“ ist in Hip-Hop und Rap heute ein gängiges Stilmittel.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt eine Lanze für die Kunstfreiheit gebrochen und ein Verbot des Setlur-Songs gekippt. Der BGH zweifelt jetzt allerdings an, ob die Verfassungsrichter in der Sache überhaupt etwas zu sagen haben.

Nach Auffassung des Senats sind die relevanten Vorschriften in der EU komplett vereinheitlicht. Gibt es keine nationalen Spielräume mehr, prüfen die deutschen Gerichte und der EuGH nur, ob möglicherweise EU-Grundrechte verletzt sind.