Eine entsprechende Klage hat die EU-Kommission gegen beide Länder erhoben, im Rahmen ihres am Donnerstag in Brüssel vorgelegten Vertragsverletzungspakets des Monats Februar.
Der Kommission zufolge, verstoßen Luxemburg und Frankreich, die seit dem 1. Januar 2012 eine Mehrwertsteuer von nur drei beziehungsweise sieben Prozent auf E-Books erheben (im Vergleich zur „normalen“ Steuer von 15 bzw. 19,6 Prozent), gegen das EU-Recht. Die EU-Gesetzgebung erlaubt zwar den Mitgliedstaaten, ermäßigte Steuersätze auf gewisse Waren und Dienstleistungen zu erheben, die in einem Anhang zur MwSt-Richtlinie aufgelistet sind.
Konflikt dauert seit Monaten
Dies gilt zum Beispiel für die „Lieferung von Büchern“, was Luxemburg und Frankreich als Argument für ihre Steuerpraxis anführen. Die Kommission sieht das jedoch anders. Nur traditionelle Bücher seien betroffen, nicht die Bereitstellung digitaler Bücher, die eine auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung sei und nicht zum ermäßigten Satz besteuert werden dürfe, rechtfertigt die Behörde ihr Vorgehen.
Der Streit dauert bereits seit Monaten. Die EU-Exekutive hatte Anfang Juli 2012 mit Aufforderungsschreiben an Luxemburg und Frankreich, ihre Mehrwertsteuersätze auf E-Books zu ändern, die erste Etappe der Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ende Oktober folgte die zweite Etappe, in Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen.
Europäischer Gerichtshof am Zug
Da beide Länder den Forderungen immer noch nicht nachgekommen sind, wird jetzt der EuGH entscheiden müssen. Die Nichtbeachtung der EU-Vorschriften durch Luxemburg und Frankreich schaffe „spürbare Wettbewerbsverzerrungen“ im Binnenmarkt, argumentiert ihrerseits die Kommission.
Sie spielt dabei auf große Verkaufsunternehmen von digitalen und anderen Büchern an, die sich aufgrund der günstigen Mehrwertsteuern in beiden Ländern niedergelassen haben, wie zum Beispiel Amazon oder Apple-Bookstore in Luxemburg.
Vorschläge bis Ende 2013
Den Stein ins Rollen gebracht hatten in der ersten Hälfte des Jahres 2012 Großbritannien, die Niederlande und Polen, die sich bei der Kommission über negative Auswirkungen auf den Verkauf von Büchern in ihrem jeweiligen inländischen Markt beschwert hatten. Weitere Beschwerden kamen von Vertretern des Verlagswesens sowohl gedruckter als auch digitaler Bücher. Die Kommission ist sich zwar des Problems bewusst.
Es stehe „außer Frage, dass die steuerliche Behandlung traditioneller und digitaler Bücher geklärt werden muss“, unterstreicht Steuerkommissar Algirdas Semeta, demzufolge sich die Behörde damit im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der ermäßigten MwSt-Sätze befasse. Entsprechende Vorschläge werden bis Ende 2013 angekündigt.
Einstweilen pocht die Kommission jedoch als Hüterin der Verträge darauf, dass sich die Mitgliedstaaten – wie Semeta es ausdrückt – „an die Prinzipien des Fair Play halten“ und die Vorschriften zur Mehrwertsteuer einhalten, die sie selbst einstimmig angenommen hätten.
De Maart

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