/ Kollision unter Alkoholeinfluss

Gegen 2.00 Uhr kam prallten um ein Haar zwei Autos frontal zusammen. Ein Verkehrsteilnehmer befuhr die N31 in Richtung Linger, als zur gleichen Zeit ein Fahrer aus entgegengesetzter Richtung kam. Unmittelbar nach der Unterführung wich der Fahrer noch aus, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden.
Doch trotz des Ausweichmanövers prallte der Verkehrsteilnehmer mit dem vorderen Teil des Wagens gegen das Heck des entgegenkommenden Fahrzeugs, das daraufhin ins Schleudern geriet und sich um die eigene Achse drehte.
Es blieb beim Materialschaden. Da sie jedoch einen Totalschaden erlitten hatten, mussten beide Autos abgeschleppt werden.
Alkohol war im Spiel
Während der Amtshandlungen bemerkten die Beamten beim Unfallverursacher Alkoholgeruch. Ein Atemlufttest ergab, dass der zulässige Höchstwert um mehr als das Dreifache überschritten worden war. Die Polizisten sprachen ein Fahrverbot aus.
Die freiwillige Feuerwehr wurde anschließend angefordert, um bei der Säuberung der Straße zu helfen.
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