Luxemburg hat die Osloer Konvention zur Ächtung von Steumunition unterschrieben. Diese verbietet die Herstellung, die Lagerung und den Verkauf von Kassettenbomben. Der Transport von derlei Munition über das Territorium eines Unterzeichnerstaates verbietet sie jedoch nicht. Sie erlaubt den Unterzeichnerstaaten die militärische Zusammenarbeit mit Staaten, die die Konvention ablehnen. So haben die USA die Konvention nicht unterschrieben.
" class="infobox_img" />Jean Asselborn: Er stellt keine Genehmigung für den Transport von Streubomben aus.
Außenminister Jean Asselborn ist kategorisch: In seiner Amtszeit (seit 2004) seien keine Streubomben über Findel transitiert. Jeglicher Militärtransport über Luxemburg Territorium bedarf einer Genehmigung des Außenministeriums. Bis heute sei er nicht mit derlei Antrag befasst worden, so Asselborn. Der Minister reagierte damit auf eine erneute Anfrage des Abgeordneten von „déi Lénk“, André Hoffmann. Er hatte Asselborn vorgeworfen, seine Frage bezüglich möglicher Transitflüge über Luxemburg nicht klar beantwortet zu haben. Asselborn hatte in seiner Antwort auf eine erste Anfrage gesagt, Luxemburg halte sich strikt an die Konvention. Er denke nicht daran, derlei Genehmigung auszustellen, sollte er mit der Frage befasst werden, sagte uns der Außenminister am Montag.
De Maart

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