Den Pfarren wird lediglich erlaubt, ein maximal zehn Minuten dauerndes Gebet in den Krematorien zu sprechen. Totenmessen dürfen in Zukunft nur noch in den Kirchen abgehalten werden. André-Joseph Léonard, Mitglied des vatikanischen Rats für Neuevangelisierung, will, wie sein Pressesprecher betonte, angesichts des drastischen Rückgangs der Kirchenbesucher mit diesem Verbot die verlorenen Schäfchen in die Gottesdiente zurück zwangsrekrutieren.
Gegen den Obersten Hirten in Belgien läuft zurzeit ein Gerichtsverfahren.
Der Kläger ist ein ehemaliger Messdiener aus Aubange (an der belgisch-luxemburgischen Grenze), der in jungen Jahren vom Pfarrer aus der Ortschaft sexuell missbraucht wurde. Das Opfer hatte Monsignore Léonard über diesen Missbrauch wiederholt informiert, doch Hochwürden hatte nichts gegen den Pfarrer unternommen. Das Urteil soll im November gesprochen werden.
De Maart

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