Der CSV-Parlamentarier Lucien Clement wollte von der Regierung wissen, ob die 2008 anlässlich der Einführung des Einheitsstatuts durchgesetzten Maßnahmen schon Resultate zeigen.
Grenzgänger …
Um eventuelle „Blaumacher“ bei den Grenzgängern aufzuspüren hat die luxemburgische Regierung 2008 angekündigt bilaterale Abkommen mit Frankreich, Belgien und Deutschland zu unterzeichnen. Die medizinischen Teste durch einen Arzt stellen kein Problem dar, so die Minister. Jedoch gebe es Klärungsbedarf bei den Hausbesuchen der luxemburgischen Kontrolleure im Ausland. Bei Frankreich ist das Dossier schon weit fortgeschritten, sodass bald mit einer Unterschrift zu rechnen sei. Die Verhandlungen mit Belgien seien durch die Regierungskrise ins Stocken geraten. Und mit Deutschland sei noch kein Abkommen in Sicht.
In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage erinnern Sozialversicherungsminister Mars Di Bartolomeo und Arbeitsminister Nicolas Schmit (beide LSAP) daran, dass laut Gesetz, der Arbeitnehmer sein Fehlen durch entsprechende medizinische Zertifikate beweisen müsse. Die CNS, (nationale Gesundheitskasse) könne aber auch nachprüfen, ob die vom Arzt angeordnete Bettruhe eingehalten wird.
Ab dem 6. Tag Ausgang
In den ersten fünf Tagen der Krankschreibung darf der Arbeitnehmer das Haus nicht verlassen, auch wenn der Arzt Ausgänge erlaubt hat. Ist der Kühlschrank leer ist, muss der Einkauf von Lebensmitteln bei der Kasse angemeldet werden. Der Krankgeschriebenen muss der CNS während der Krankmeldung ebenfalls seine genaue Adresse angeben. Erst nach fünf Tagen sind Ausgänge zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 18.00 Uhr erlaubt. Kneipenbesuche sind verboten. Nur in Restaurants darf der Krankgeschriebene.
Augenblicklich sind sechs Kontrolleure der Gesundheitskasse auf der Suche nach „Blaumachern“. Zwei weitere Aufsichtsbeamte seien vereidigt worden, die bei Bedarf für Hausbesuche eingesetzt werden können, so die Minister. Oft würden die Kontrolleure auf Anfrage der Arbeitgeber auf „Überprüfungstour“ geschickt.
16.968 „Aufwartungen“
Zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 28. Dezember 2010 seien insgesamt 16.987 Kontrollen durchgeführt worden. 2009 waren die Kontrolleure auf Anfrage der Arbeitgeber 1.991 Mal unterwegs, 2010 bereits 2.146 Mal. Die anderen Hausbesuche gingen auf die Initiative der Gesundheitskasse zurück: 5.854 im Jahr 2009 und 6.996 im Jahr 2010.
Wer sich nicht an die Reglungen hält und erwischt wird, bekomme eine Mahnung von der CNS, betonen die Minister. In gravierenden Fällen kann die Kasse dem „Kranken“ sogar die Lohnfortzahlung verweigern. Sie hat auch das Recht, den „Blaumacher“ zu einer Geldstrafe in Höhe des dreifachen Krankengeldtagessatzes zu verdonnern. Es können aber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen drohen, zum Beispiel wenn der Krankgeschriebene „schwarz gearbeitet“ hat.
De Maart

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